Allianz Plusschutz-Versicherung bei Diebstahl?

3 Antworten

Hi,

Die Frage ist, ob du schon eine Deckungszusage von der Allianz hast. Ich arbeite selbst dort, und mir ist ein "PLUS" Schutz irgendwie nicht geläufig.

Ich kenne eine Hausrat"SicherheitPLUS" Deckung.

Grundlegend wird bei einem Diebstahl zw. 1.) einfachem(Trick-) Diebstahl, und 2.) einen Diebstahl im klassischen Sinne unterschieden.

Das erstere ist aktuell, wenn das Handy z. B. aus der Tasche geklaut wurde, oder aus der Hosentasche auf z.B. einem Jahrmarkt etc. Der Dieb musste Quasi nur zugreifen nd mitnehmen, oder er hat dich mit List bstohlen.

Das 2. ist dann der Fall, wenn irgendwo eingebrochen wurde. Selbst mit einem Nachgemachten Schlüssel ist da mit abgesichert.

Für 1. benötigst du entweder eine erweiterte haushaltsversicherung (EHV) welche bis zu einem Sublimit den einfachen Diebstahl mit absichert. (auch hier gibt es unterschiedliche Tarife), oder einen extra Baustein in der Hausratversicherung mit dem Namen "MobilPlus"

Für 2. benötigst du nur eine Rechnung/ Nachweis für das Handy und reichst es als Diebstahl bei Allianz ein.

Nun zu deinen Fragen:

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Grundlegend kommt es auf den Schadenfall und dessen Hergang an. Für ein Telefon gibt es in der Regel nur Naturalersatz. Das Heißt du be´kommst kein Geld, sondern die Reparatur/ ein neues gerät bezahlt. Das wird anhand des Schadens geprüft was für dich in frage kommt.

Und was bekomme ich zurück? Ein Ersatzhandy oder den Zeitwert?

Du bekommst, wenn nicht reparabel, ein Ersatzhandy, oder wenn Reparabel die Reparatur bezahlt. Abzüglich evtl. Selbstbeteiligung.

Ich weiß von meinem Bruder, dass ihm damals ein Handy geklaut worden ist, die Versicherung, obwohl er extra eine Versicherung gegen Diebstahl abgeschlossen hat, keinen Cent gezahlt hat, weil es Eigenverschulden war.

Eigenverschulden ist es dann, wenn man z.B. in der Bahn einschläft und das Handy offen rumliegen hat, die Tasche in einem öffentlich zugänglichen Raum geklaut wurde usw.

Du musst dir das klein gedruckte in der Versicherung durchlesen.

Erst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, wird reguliert.

Es wäre ja auch möglich, dass das Handy wieder auftaucht.