Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung?
Hallo,
Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem ich zur Polizeistation geladen werde, wegen einem allgemeinen Verstoß mit Cannabis und Zubereitung. Das Tatdatum ist der 6.6.2014 um 15 Uhr. Die Straße die genannt wurde (als Tatort) liegt 45 min bis 1 Stunde Fußweg entfernt von mir. Ich habe Verläufe von einem Freund und mir gefunden, die "beweisen", dass ich um 16:30 Uhr zuhause war und bis 18 Uhr geschlafen habe.
Die Frage die sich mir jetzt stellt, ist: Kann mir was schlimmeres passieren oder überhaupt etwas ? Die Tat ist schließlich knapp 1,5 Jahre her. Ich weiß ja selbst nicht mehr, was ich an dem genannten Tag gemacht habe. Ich habe dieses Jahr meinen Führerschein gemacht und arbeite seit dem 1.10 70 km von meinem damaligen Wohnort entfernt. Außerdem war ich zum Tatzeitpunkt minderjährig und bin dieses Jahr 18 geworden. Ich bin völlig verunsichert und weiß ehrlich gesagt nicht was ich sagen darf und was nicht, weil es das Erste mal ist, dass ich so einen Brief bekomme.
Ich bitte um ernsthafte Antworten und Ratschläge und bedanke mich schon mal im Voraus dafür.
4 Antworten
nicht hingehen einfach
wenn du hingehst, ALLES abstreiten, du weißt überhaupt nicht, was cannabis ist
es stimmt davon gar nichts und du hattest noch nie kontakt zu drogen
fertig
du sagst auch nicht, was stattdessen war, du bestreitet einfach nur ihre vorwürfe vollumpfänglich
Ich würde mich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen. Der kann dir eher helfen als wir.
Um 15 Uhr fand die Tat statt, dann bist Du 1 Stunden nachhause gelaufen und 30 Minuten später hast Du geschlafen.
Eine Tat wird nicht weniger schlimm, je länger sie her ist.
Du gehst natürlich NICHT zu diesem Einladungstermin, sondern zu einem Anwalt. Dort nimmst Du die Erstberatung in Anspruch (kostenlos oder zumindest sehr günstig) und entscheidest dann, was Du machst.
Geh zu einem Anwalt und laß Dich beraten. Der bekommt Akteneinsicht und kann Dir sagen, worum es geht.
Offensichtlich hast Du ja mit Cannabis zu tun (gehabt), also solltest Du dir echte Hilfe holen.
Das:
Dort nimmst Du die Erstberatung in Anspruch (kostenlos oder zumindest sehr günstig)
ist wenig hilfreich. Eine Beratung ist zwar kostengünsig, aber wenig hilfreich. Um konkret was sagen zu können braucht der Anwalt Akteneinsicht, die bekommt er aber nur wenn er ein Mandat hat. Wenn das Mandat erteilt wird, sind mindestens schonmal 500 Euronen fällig.
Nimm den Termin nicht wahr, dazu bist Du nicht verpflichtet und als Beschuldigter erst recht nicht. Also keinerlei Aussage, nicht bei der Polizei, nicht am Telefon und nicht schriftlich.
Warte ab was dann kommt. Wenn Du noch nie derart aufgefallen bist könnte bereits die Verfahrenseinstellung kommen. Wenn ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift kommt und Du Dir sicher bist nichts mit der Sache zu tun zu haben, wende Dich an einen Anwalt, aber erst dann!
Sehr schlechter Rat, da bei den wenigsten Staatsanwälten Verständnis dafür herrscht, einfach alles zu ignorieren anstatt einfach ehrlich zu sagen was er hier geschrieben hat.
Ob ein Staatsanwalt Verständnis für eine Aussageverweigerung hat oder nicht spielt keine Rolle, zudem ist er das gewohnt.
Warst Du schonmal zu so einer Polizeivernehmung? Wohl kaum. Nicht wenige kommen dort mit dem Vorsatz die Wahrheit zu sagen hin. Zurück kommen sie, mal die Frage als Beispiel genommen, mit einem Verfahren nicht nur wegen Besitz und Zubereitung, sondern auch noch handelns mit nicht geringen Mengen. Merke, der vernehmende Beamte ist niemals Dein Freund, aber in Vernehmensstrategien gut. Der Anwalt den man später dann in seiner Hilflosigkeit, nach Erhalt der Ankalgeschrift, aufsucht wird sich die Haare raufen.
Das mit der Zeit habe ich mir auch erst so gedacht, aber ich bin der Meinung an dem Tag bis 15:15 Uhr Schule gehabt zu haben.