Allgemeine Nachgefragt zu Nachzahlungen bei Kleinunternehmerregelung?

3 Antworten

Bei der Kleinunternehmerregelung kann es nur zu Nachzahlungen kommen, wenn unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, oder der Unternehmer seiner VorjahresUmsätze nicht gleich Anfang des Jahres nachgerechnet hat und dadurch nicht gemerkt hat, dass er über 17.500,- war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

> Kann da noch eine Nachzahlung enstehen?

Falls der ESt-Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, und

Falls das Finanzamt nach einigen weiteren Verlustjahren zu dem Schluss kommt, das Kleinunternehmen (was es ohnehin nicht gibt, es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht) sei kein Unternehmen, sondern Liebhaberei,

dann muss die durch die Verluste "gesparte" Steuer nachgezahlt werden.

kann sein, kann nicht sein

Ups, meine komplette Frage ist nicht übernommen worden... Ok anders gefragt Anhand eines Beispiels.

Man ist Angestellt und hat nebenbei ein Kleinunternehmen, um einfach paar kleine Jobs zu erledigen. Man kauft auch entsprechend für die Tätigkeit Equipment etc. Hat aber am Schluss des Jahres Verlust gemacht statt Gewinn und gibt es halt an. Steuerklasse wäre die 1 und man kriegt von Finanzamt wieder was zurück.

Kann da noch eine Nachzahlung enstehen?