Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden?

11 Antworten

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Das Original dieser Belehrung stammt aus den USA, aus dem sogenannten Miranda Urteil und entsprechendem Gesetz "Miranda act" kann man über google bestimmt finden.

“You have the right to remain silent. Anything you say can and will be used against you in a court of law. You have the right to have an attorney present during questioning. If you cannot afford an attorney, one will be appointed for you. Do you understand these rights?”

Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Verstehen Sie diese Rechte?

In Deutschland gibt es so glaube ich, eine bestimmte Formulierung nicht (also einen von Flensburg bis Garmisch geltenden Text. Aber ich bin kein Polizist und habe eine Verhaftung persönlich noch nicht miterlebt.

Die Vorschrift ist § 114 b StPO

https://dejure.org/gesetze/StPO/114b.html

Vielen Dank!

Dann bleibt nur noch die Frage wieso man im englischen versprochen bekommt dass alles was man sagt gegen einen verwendet werden wird.

Ach so, für die Formulierung ist zu beachten, die ist von Juristen, weder in Deutschland von Germanisten, noch in den USA von Anglisten. Also kann man nicht erwarten, dass die Formulierung schön ist, sondern es geht um "juristisch nicht angreifbar."

Einen für die Strafverfolgungsbehörden vorgeschriebenen Text gibt es nicht, aber irgendwie klingt es immer nach einer deutschen Version von Miranda:

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sie haben das Rechte die Aussage auf Fragen zu verweigern, und Sie haben das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen. Ich weise darauf hin, dass Sie jederzeit Beweiserhebungen zu Ihren Gunsten beantragen können.

Neu ist nun, dass man ihm Informationen zur Verfügungen stellen muss, wo er sich einen Verteidiger besorgen kann.

"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden …"

Man kennt die Standardsätze aus amerikanischen Filmen - aber nicht von der deutschen Polizei. In den USA müssen Polizisten Verdächtige mit der sogenannten "Miranda-Formel" frühzeitig über ihre Rechte belehren. Auch in Deutschland müssen Festgenommene darüber informiert werden. Das können die Polizisten aber in ihren eigenen Worten tun, es gibt keine Standardsätze.

Man wird darauf hingewiesen, dass die Polizei sich alles, was man sagt, notiert und das Ganze im Zweifelsfall auch gegen dich als 'Beweis' benutzen wird. (Ist in DE nicht anders). Daher gilt immer der Leitsatz: Nimmt die Polizei dich fest, redest Du erst, wenn Du vorher mit deinem Anwalt gesprochen hast.

Habt Ihr Euch alle zusammen vorgenoimmen an der Fragestellung vorbei zu reden?

@janosli420

dann formuliere deine Frage künftig unmissverständlich

Der Satz ist zutreffend und richtig formuliert.Er wird ja nur bei einer Festnahme verwendet und gehört zur Belehrung die vorgeschrieben ist.

Liest hier überhaupt jemand die Frage und den Satz richtig?

@janosli420

Was begreifst du an diesem nicht.Lass ihn die mal in Ruhe durch den Kopfd gehen oder frage heute Abend mal den Papa.

Ohne Rechtsbeistand/Anwalt muss man vor Behörden nichts sagen. Denn andrerseits greift man ja auch gerne auf den Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zurück.

Jedem mittellosen Rechtsbrecher steht ein vom Staat bezahlter Anwalt zu - bei größeren Prozessen sogar 2 - falls einer mal ausfällt, damit der ganze Prozess nicht nochmal aufgerollt werden muss - und das wollen wir nun jedem Rechtsbrecher zugestehen, nicht wahr?

Auch vor der Polizei muss man keine Aussage ohne Beistand machen .

Danke. Schlechten Tag gehabt, sorry für die unpassende Antwort - jetzt gelöscht.