alleiniges Umgangsrecht - muss der leibliche Vater trotzdem Unterhalt weiter bezahlen?

12 Antworten

kann es sein, dass du was durcheinander bringst? es gibt kein alleiniges umgangsrecht, nur umgangsrecht und das hat der vater. es zu entziehen ist fast unmöglich. er müsste die kinder schwer misshandeln und missbrauchen, dann wäre es vielleicht möglich betreuten umgang zu bekommen.

noch hast du alleiniges sorgerecht. will der vater es haben, wird er es auf antrag problemlos bekommen.

du nennst also derzeit keinen einzigen grund warum der vater die kinder nicht mehr sehen dürfte.

Das Jugendamt versucht bei einer Scheidung nur die Famlien noch mehr zu zerstören als es eh schon der Fall ist. Ich finde das furchtbar, wenn der Ehekrieg auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. ich würde sagen, lass das bleiben!. wenn du ihm das umgangsrecht abspricht, darf er sich nicht mehr mit deinen Kindern treffen, selbst wenn alle Parteien damit einverstanden wären. Sowas ist nur anzuraten, wenn wirklich akute gefahr für das Kindeswohl besteht, zum Beispiel wenn der andere Partner schon gewaltätig war, oder begründeter Verdacht besteht, das er die Kinder ins Ausland verschleppt.

Scheidung ? waren nie verheiratet ! hatte ich aber oben geschrieben und ja es besteht massive Gefahr für die Kinder !

@ZamZab

Die sache ist halt die, ich bin auf der Seite der Kinder. Es muss wirklich gut überlegt, ob man dem Vater wirklich das Umgangsrecht komplett absprechen will. Außerdem schrillen bei mir aus persönlicher Erfahrung alle Alarmglocken, wenn ich höre das Jugendamt hat empfohlen. Sorry persönliche negative Erfahrungen.

Falls du meine Erfahrungen hören möchtest: mich haben sie versucht auf ne Sonderschule zu schicken, meinen Bruder haben sie ins heim geschickt und meinem Vater nur versucht möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Nachwirkungen davon merkt man über 20 Jahre später heute noch!

Außerdem denkt man bei dieser Entscheidung normalerweise an die Kinder und nicht ans Geld!

Unterhaltspflicht besteht auch ohne Umgangsrecht

Das Umgangsrecht hat ein Vater "automatisch" mit Anerkennung der Vaterschaft - unabhängig vom Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen.

Es könnte ihm also nur gerichtlich verweigert werden (nicht von der Mutter, dem Jugendamt oder nur einem Anwalt...), wenn durch den Umgang das Wohl der Kinder in Gefahr wäre.

Kindsvater darf rechtlich gesehen vom Richter danach nicht mehr seine Kinder sehen denngeschweige kontaktieren, auser die Kinder wollen es ab einem gewissen Alter selbst !

... wenn das Umgangsrecht wegen "Kindswohlgefährdung" untersagt worden ist, so gälte das, bis die Kinder volljährig sind .....

ob der leibliche Vater meiner/unserer Kinder Unterhaltspflichtig ist ?

Die Unterhaltsszahlungen sind unabhängig davon zu leisten, ob der Vater das Umgangsrecht wahrnimmt (oder es ihm ggf. entzogen wurde) oder ob er das Sorgerecht inne hat oder nicht...

ich selbst bekomme keinen da wir nie verheiratet waren.

... auch als Geschiedene hättest Du in der Regel keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mehr, wenn die kinder bereits drei Jahre oder älter sind.....

Das alleinige Sorgerecht hatte ich automatisch von Anfang an

Sollte das Wohl der Kinder nicht gefährdet sein, so hat der Kindsvater Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter.
Er könnte es beim Familiengericht beantragen und einfordern - auch gegen den Willen der Kindsmutter.

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Nur weil der Vater kein Umgansrecht mehr hat muss er trotzdem Unterhalt zahlen, damit du deinen Kindern das kaufen kannst das sie brauchen. Ganz besonders wenn er kein Umgangsrecht hat sollte er Unterhalt zahlen, weil er ja sonst in keiner anderen Weise für eure Kinder aufkommt.