Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

11 Antworten

nein wenn ihr zusammenzieht, seit ihr weder rechtlich noch dem verständnis nach alleinerziehend. ihr fallt beide in die steuerklasse 1. sollte unterhaltsvorschuss fließen, dann wird er solange fließen bis der zeitraum abgelaufen ist oder kind 12 ist oder ihr beide heiratet.

wenn sie schwanger von dir ist, dann müsst ihr zum jugendamt und dies dort mitteilen. in der regel müsste die vaterschaft aberkannt werden vom gericht wo alle drei hinmüssen, einer sagt er ist papa, der andere sagt er wäre es nicht und die mutter stimmt beiden zu. dann wird der ehemann aberkannt, du anerkannt und gut ist.

so müsstest du auf vaterschaftsfeststellung klagen. dann muss ein gericht die vaterschaft aberkennen, aufgrund eines vaterschaftstestes. das könnt ihr beim anwalt für familienrecht erfragen.

ich hab die antworten hier jetzt nicht gelesen, vielleicht ist was doppelt, aber ihr müsst euch dringendst beim jugendamt melden! das kind, das erst noch geboren wird, KOMMT NICHT AUF DEN EXMANN!!! egal ob verheiratet oder geschieden oder sonstwas. sondern:

wenn ihr beide die eltern seid, müsst könnt und sollt ihr das beim jugendamt angeben und steht dann auch beide in der geburtsurkunde.

also 3 möglichkeiten:

sie gibt überhaupt niemanden beim jugendamt an, sagt es ist nicht der ex und sie kennt den namen des vaters auch nicht - dann ist und bleibt sie allein in der geburtsurkunde.
zweite möglichkeit: sie gibt den ex als vater an, dann hat er alle rechte und pflichten
dritte möglichkeit, sie gibt den wirklichen vater an (dich)

so und nicht anders sieht das deutsche recht dazu aus - wenn es auch jugendamtsmitarbeiter gibt, die behaupten, frau MUSS den vater angeben - nein muss sie nicht, sie kann nicht dazu gezwunden werden und würde dann schlichtweg allein in der geburtsurkunde stehen.

was die steuern angeht, sobald 2 oder mehr erwachsene gemeinsam gemeldet sind, kommen sie in steuerklasse 1 (beide) mit soundsoviel kinderfreibetrag oder aber 4/4 oder 3/5 wenn sie verheiratet sind. den alleinerziehendenstatus verliert ihr also zumindest für das steuerrecht, sorry. da gäbe es also nur die möglichkeit getrennt gemeldet bleiben, dann hat jeder von euch steuerklasse 2 (da deine partnerin ja nachweisen kann, dass sie dauernd getrennt vom ex lebt und somit alleinerziehend ist).

viel erfolg und kraft!

sie braucht garnichts anzugeben, der ehemann wird automatisch der rechtliche vater. so ein schwachsinn. es gibt nur eine einzige möglichkeit.

so und nicht anders sieht das deutsche recht aus. und natürlich MUSS unverheiratete frau den vater angeben, dass kann auch gerichtlich erzwungen werden später vom kind. weiterhin werden leistungen nach unterhaltsvorschuss oder alg2 nicht gezahlt.

@blumenkanne

also ehrlich gesagt weiß ich nicht, wo du das her hast. niemand kann gezwungen werden, den vater seines kindes anzugeben und schon gar nicht gerichtlich. ich habe es nämlich selbst so gemacht. ja das jugendamt will, dass man den vater nennt. aber letztendlich braucht und muss schon gar nicht eine frau den vater angeben. was wäre denn, wenn die frau gar nicht wüßte, wer der erzeuger ist? wird sie dann verklagt? gar verurteilt??? *lach*

wenn sie angibt, dass der ehemann rein zeitlich nicht der vater sein kann (beweis ist ja, dass er nicht da ist), ist dieser auch nicht automatisch vater! wenn sie den wirklichen vater angibt, wird dieser auch dazu stellung nehmen müssen und nicht der ehemann bloss weil er ehemann ist!

bitte beschäftige dich eingehend mit dem recht oder sagehier dazu nichts, wenn du nicht sicher bist, denn das ist ein heikles, schweres und vor allem wichtiges thema!!!!

unterhaltsvorschussleistungen können nicht gezahlt werden, weil es dann keinen gibt, von dem sie es zurückfordern können, richtig.

alg2 stimmt nicht, DAS wird ganz normal gezahlt für den der anspruch hat, ob derjenige 1 elternteil hat, zwei, oder gar keins. auch hier bitte richtig informieren!!!

Steuerklasse II...geht nur wenn ich keinen gemeinsamen Wohnsitz habt!

beide Steuerklasse 1

Steuerklasse 2 ist durch die Haushaltsgemeinschaft weg

Wenn man mit jemanden zusammenlebt, bekommt man nicht mehr die Steuerklasse 2.


Du kannst schon vor der Geburt für das Kind eine Vaterschaftsanerkennung beim Jungendamt hinterlegen, das ist viel einfach als das nach der Geburt zu machen.

Der Arbeitsvertrag läuft einfach aus.

nein kann er nicht. der ehemann wird erstmal rechtlicher vater des kindes.

@blumenkanne

Das stimmt, die Vaterschaftsanerkennung kann man trotzdem schon hinterlegen.