Alleinerziehende im Einzelhandel und die abendliche Kinderbetreuung fällt weg. Was kann ich tun, damit die Agentur für Arbeit mir eine Umschulung finanziert?
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter, mit einer Tochter von 2,5 Jahren. Seit einem Jahr arbeite ich als gelernte Kraft im Einzelhandel. Am Abend hat bisher meine Mutter auf meine Tochter aufgepasst, aber diese ist nun erkrankt. Meine Tochter wird also ab Februar nur noch Mo.-Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr betreut. Die Chancen im Einzelhandel eine Stelle zu finden, stehen bei null. Nun habe ich am Montag einen Termin bei der Agentur für Arbeit, ich halte es für sinnvoll zur Erzieherin umgeschulen. Hat irgendjemand Tipps?
2 Antworten
Nun habe ich am Montag einen Termin bei der Agentur für Arbeit, ich halte es für sinnvoll zur Erzieherin umgeschulen.
Ob Du eine Umschulung bekommst und in welchem Bereich das sein kann/wird, das entscheidet die zuständige Person bei der Agentur für Arbeit und hängt von verschiedenen Dingen ab, z.B.
- Man muss 4 Jahre in seinem erlerntem Beruf gearbeitet haben
- oder es aus gesundheitlichen oder aus einem anderem wichtigem Grundf erforderlich sein.
- Man muss im Bezug von ALG I oder II sein
Deine Tochter wird dann nur noch von 8-18 an 5 Tagen der Woche betreut. Das nennst du nur noch, dass ist doch der ganze Tag. Wann siehst du denn dein Kind, das ist doch schrecklich für alle beide.
Wegen dem Wegfall der Kinderbetreuung oder um einen Arbeitsplatz mit besseren Arbeitszeiten zu bekommen wirst du keine Umschulung bekommen.
Spreche deine Wünsche offen an beim Arbeitsamt, denn es ist klasse dass du arbeiten willst und dein Kind erziehst - jetzt muss du einen Job finden der dazu passt und keine Kinderbetreuung die zu Job passt.