Ab wann sind Alkopops erlaubt?
Gestern bei einer Feier, kamen wir auf das Thema Abgabe von Alkopops an jugendliche zu sprechen. Hierbei würde gesagt, dass die Abgabe ursprünglich ab 16 erlaubt war. Meiner Meinung nach ist dies Falsch und die Abgabe war schon immer ab 18 lediglich die Kontrollen wurden verschärft. Leider habe ich bei meiner ganzen Forscherei im Internet nichts dazu gefunden, lediglich, dass die Abgabe aktuell ab 18 ist.
War die Abgabe jemals ab 16? (Zeitpunkt zu dem es angeblich so war 2002-2003)
6 Antworten
Meine Jugendzeit lag auch mitten im Aufkommen der Alkopops (und ich war auch noch nicht volljährig, als ich das erste Mal Smirnoff getrunken habe), aber die Dinger waren schon immer ab 18. Hier wird das in einem Spiegel-Artikel von 2003 erläutert
Ich bin der Meinung, dass damals sogar ein Hinweis auf der Flasche aufgedruckt war, dass das Zeug erst ab 18 ist ist. Vielleicht habt ihr das mit Biermischgetränken (also z.B. Desperados) verwechselt, die sind schon immer ab 16.
Also als ich 16 wurde (das war 2000) konnt eman die mit 16 bekommen, genau wie Zigaretten auch. Damals gings nur um den Alkoholgehalt und der ist bei Alkopops auch nicht höher als bei Wein. Heute sind die ab 18 weil sie Spirituosen enthalten und heute ist die Regelung so dass Spirizuosen und auch Getränke die diese enthalten ab 18 sind.
Das Jugendschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung verbietet explizit die Abgabe von Alkopops an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
§ 9 Jugendschutzgesetz
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Vor 2003 gab es die explizite Erwähnung von Alkopops (wie in Absatz 4 der aktuellen Fassung) noch nicht. Damals Ende der 90er Anfang der 2000er entstand ein regelrechter Hype um die Alcopops. Die Gesetzeslage war zwar klar (da sie Branntwein enthalten erst ab 18) jedoch war das vielen Verkäufern nicht bewusst (damals gab es auch keine Warnsysteme an den Kassen die Anzeigen ob das Produkt ab 16 oder 18 ist).
Daher lässt sich sagen: erst ab 2003 als die Novelle des Jugendschutzgesetzes stattfand, wurde das Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren richtig umgesetzt da fortan alle Alkopops gesondert besteuert und mit einem Warnhinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" versehen waren. Trotzdem war die Abgabe eigentlich bereits vorher gesetzlich verboten.
Lg, Anduri87
Wenn branntweinhaltige Getränke enthalten sind, ab 18. Sonst ab 16.
Gruß:)
Ja das war mal ab 16. In welchen Jahren genau weiss ich leider nicht mehr