alkoholverbot im zug der db?

7 Antworten

ja, das stimmt, vor einer woche ungefähr gab es eine aktion deswegen. tausende von jugendlichen haben sich in de rbahn getroffen und betrunken. dabei ist ein riesen schaden für die bahn enstanden. also verboten ist es. aber du kannst es ja in ner tasche verstecken, so lange du nichts öffentlich in der bahn trinkst, sollte das wolh in ordnung gehen. ich bin mir aber auch nicht genau sicher, ob dieses verbot in ganz deutschland gilt, weil ich habe gehört, dass is von bundesland zu bundesla´nd anders. am besten informierst du dich auf der homepage der bahn oder du versteckst die bierchen einfach in ner tasche, lässt dir nicht anmerken und trinkst halt erst außerhalb de rbahn, denn ich dénke nicht, dass die alle taschen durchsuchen werden, dafür ham die eh zu wenig zeit :D

Das betrifft die Bahn in München.

Ist auf der Strecke im Metronom verboten. Die haben als erste in Deutschland ein Alkoholverbot im Zug eingeführt. Hintergrund war, dass die Züge an Fussballwochenenden oder bei ähnlichen Veranstaltungen wie Müllhalden aussahen und es jede Menge Ärger mit den ganzen Betrunkenen gab. Das war zum einen eine Zumutung für andere Fahrgäste, zum anderen sind dadurch hohe Kosten entstanden (Reinigung, Müllbeseitigung, Reparatur von Vandalismusschäden).

In der DB wäre mir das neu, aber Cantus sind Abstinenzler. Mach dir einfach eine Mischung irgendwo rein. Cola und xyz...

Hallo snds828, bei der DB gibt es (abgesehen von der S-Bahn in Hamburg und München) noch kein Alkoholverbot, aber von Göttingen nach Hamburg fährt nicht die DB, sondern der metronom und dort gibt es ein strenges Alkoholverbot (40 Euro Strafe). Also lass das mit dem Bier lieber und füll Dir Wein oder eine Mischung in ein neutrales Behältnis.

Auch das wäre entsprechend verboten. Und der Schaffner würde die Fahne wohl auch riechen und dürfte dann auch eine Riechprobe an den Flaschen verlangen. Und im Notfall auch die Fahrt zwangsweise durch sein Hausrecht vorzeitig beenden.

@crazyrat

Stimm zum Glück nicht, schaul mal in die Metronom-FAQ!

Ich zitiere:

Was, wenn Fahrgäste sich nun darauf konzentrieren, die Fahrgastbetreuer auszutricksen?

Es wird vorkommen, dass Fahrgäste z.B. Wodka-RedBull oder Cola-Rum in Saft-Packungen oder Cola-Flaschen umfüllen und im Zug vorgeben, alkoholfreie Getränke zu konsumieren. Auch wenn Sie es wissen und es schwer fällt - für Sie als metronom Fahrgastbetreuer ist das eine Saft- oder Colaflasche, also KEIN alkoholisches Getränk und es gibt solange keinen Grund einzuschreiten, solange sich der Fahrgast ruhig und angemessen verhält und andere Reisende nicht belästigt. Benimmt er sich nicht, dann folgt übliches Verfahren: Freundliche Ermahnung, bei Weigerung -> Hausrecht aussprechen-> Beförderungsausschluss, bei Weigerung -> BUPOLI.