Alkoholbrennen für Eigenbedarf in der Schweiz

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Hallo. Interessante Frage, die du da hast, darum hab ich mich mal versucht, schlau zu machen: Das Herstellen von alkoholhaltigen Getränken ist in der Schweiz ausschliesslich 'Gross'betrieben und Landwirtschaftsbetrieben mit einer Konzession vorbehalten (Art 3). Um eine Konzession zu erhalten, müssen amtlich geeichte Apparaturen verwendet werden (Art 4.3). Das Brennen muss der Alkoholverwaltung mitgeteilt werden (Art 12). Geräte, die man eventuell zum Schnapsbrennen benutzen könnte, unterstehen ebenfalls der Kontrolle der Alkoholverwaltung (Art 14).

Sieht also düster aus. Entweder du lässt es sein, oder du steigst gross ins Geschäft ein, mit allen daraus folgenden Gebühren, Steuern etc..

Andererseits (all zu gesetzestreue Bürger lesen bitte nicht weiter..) ist eine Übertretung der Gesetze ein Antragsdelikt (Art 49) an die Alkoholverwaltung. Wenn du für dich selbst kleine Mengen brennst und nicht verkaufst, könntest du ungeschoren davonkommen. Dies deckt sich mit den Aussagen von 'Profis' auf der folgenden Seite:(http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20070711164704-01.html)

Aber das hast du nicht von mir.. ;-) Gruess, Beni

Danke, also sind wir etwa zum selben ergebniss gekommen :-(

Aber die Höhe der eventuellen Strafe ist nicht festgelegt oder?

@lina6666

Da sehe ich auch nichts. Es gibt sicher eine Nachbesteuerung der hergestellten Ware und eine Busse (ev. auch Gefängnis). Aber da habe ich leider nichts genaues gefunden. Hier noch ein interessanter Link mit Infos, wo man sich auch für eine Lockerung der Regeln stark machen kann: http://www.destillatio.ch/rechtliches.php

Grüsse, Beni