Alkohol unter 16 und 18 Strafbar

11 Antworten

Um das nicht moralisch (Moralapostel gibts hier genug wie ich gesehen habe) sondern rein faktisch auf rechtlicher Grundlage zu beantworten:

Das mit dem Alkoholverbot kommt aus dem Jugendschutzgesetz.

An das Jugendschutzgesetz müssen sich Jugendliche nicht halten.

An das Jugendschutzgesetzt müssen sich alle anderen um den Jugendlichen herum im Bezug auf diesen Jugendlichen halten.

Du kannst Alk herumschleppen soviel Du willst, das hat für Dich gar keine Folgen.

Man darf ihn Die nicht zugänglich machen und macht das doch jemand, der bekommt den Rost runtergemacht, nicht Du.

Also keine Sorge, wird nicht bestraft.

Nein. Aber mal ehrlich bei irgendwie 20 Leuten zu ermitteln wer jetzt wie Alkohol an wen etc ist enorm aufwändig und würde eh mehr oder weniger im Sande verlaufen.

Du hast kein problem - selbst wenn du schnaps trinkst. Der konsum jeglicher drogen ist nämlich nicht illegal, nur besitz, handel etc. untereinem gewissen alter - falls es ein mindestalter gibt. Natürlich kannst du auch mit 56 kein LSD verkaufen ;) das problem werden die haben, die minderjährigen ermöglichen etwas zu konsumieren was sie nicht dürfen.

Nein weswegen auch.

Die Polizei juckt es nicht wenn Minderjährige auf einer Privatfeier trinken.

Das JuSchG regelt die Abgabe von alkoholischen Getränken in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Minderjährige, ebenso darfst Du mit 16 in der Öffentlichkeit Bier trinken.

nein und sie auch nicht

nur der, der es ihnen besorgt hatte

außerdem muss man die polizei nicht reinlassen, die bekommen dafür keinen durchsuchungsbefehl

Gefahr im Verzug mein Freund.

@SL1213

nein, butzel, einfach nein

@SL1213

Welche Gefahr?

Wir feiern draußen an nem see im wald 😆 ich geh nur lieber sicher ich brauch keinen Eintrag oder ärger 😃 hab schon 2 Einträge weil ich ne kippe in der hand hatte 😂 und bei nem kumpel aufm roller mitgefahren bin xD

@MUH98

du bekommst auch keinen eintrag, wenn du ne kippe in der hand hast, sie haben dich verarscht

wenn ihr ein kraftfahrzeug überladet, kann es schon sein

@MUH98

und auch nicht, wenn du auf`m Roller mitfähst.

Am See ist eh kein Problem ;) Gefahr im Verzug Beispiel: Wenn ihr zu laut feiert und die Polizei gerufen wird, kann sie den Raum ohne Durchsuchungsbefehl betreten und die Party je nachdem auch auflösen.

@SL1213

Du weißt wirklich nicht, was "Gefahr im Verzug" bedeutet, nicht wahr?

@Bitterkraut

Ruhestörung als Grund eine Wohnung zu betreten (nicht durchsuchen!) steht in jedem Polizeigesetz!!!

Doch das weiss ich, was verstehst du darunter?

@SL1213

dass rauch aus der wohnung meines mieters kommt und ich ihm die tür desshalb eintrete

Alles klar... Bei Gefahr im Verzug verschafft sich die Polizei bei konkretem Verdacht (notfalls mit unmittelbarem Zwang) auch ohne dein Einverständnis und ohne richterlichen Beschluss zugang zu deinem Grundstück und deinen Räumlichkeiten.

@SL1213

und welchen konkreten verdacht hat sie da genau?

minderjährige alkoholsünder?

hahahahahahahahahahahahahahaha

Ganz genau... Ebenfalls könnte die Polizei die Veranstaltung auch auflösen.