Alkohol und Krankschreibung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er meinte das ich bis um 00 krank geschrieben bin und bis dato nix trinken dürfe was Alkohol enthält.

Dein Chef soll Dir mal zeigen, wo das steht. Das ist doch ausgemachter Blödsinn.

Während einer Arbeitsunfähigkeit darfst Du alles tun, was der Genesung nicht schadet, sie also weder verlangsamt oder gar verhindert.

Dein Chef hat sich wahrscheinlich geärgert, als er Dich mit der Bierflasche gesehen hat und seinem Unmut Luft gemacht. Allerdings ohne nachzudenken, was er so von sich gibt.

Arbeitgeber sagen gerne einmal, ohne gründlich nachzudenken, was sich vom Gesetzgeber evtl. gerne wünschen würden und stellen dies als Tatsache dar. Das ist aber nur Säbelrasseln und Einschüchterungsversuche. Du kannst hier ruhig abwarten ob überhaupt noch eine Reaktion seitens des AG kommt.

Wenn Dein Chef erst einmal nachgedacht hat, wird ihm wohl klar sein, dass er besser nichts mehr dazu sagt. Falls Du doch eine Abmahnung bekommen solltest, ist diese das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist und strafrechtlich brauchst Du Dir überhaupt keine Gedanken zu machen, da ist nichts strafbar.

Aber schadet Alkohol nicht die Genesung? 

@florian1111

Hast Du nun von alkoholfreiem Bier geschrieben oder nicht? ;-)))))

Deine Frage nach Alkohol während der Genesung möchte ich mal so beantworten:

Wenn man es nicht übertreibt und Alkohol in Maßen und nicht in Massen trinkt, ist das in Ordnung. Es gibt auch viele Arzneien, die Alkohol enthalten. Es kommt eben immer auf die Menge an.

Danke auch fürs Sternchen

Das kanne er gerne mal versuchen. Nur weil du für die Arbeitsstelle krank geschrieben bist, bedeutet das nicht zwangsläufig das du Daheim bleiben mußt. Und schon gar nicht, wenn die Krankschreibung um 24 Uhr hinfällig ist.

Er meinte das ich bis um 00 krank geschrieben bin und bis dato nix trinken dürfe was Alkohol enthält.  Samstag hätte ich freie Bahn gehabt.

@florian1111

Dann soll er sich mal schlau machen. Ich weiß zwar gerade nicht genau wen bei wem du nachfragen kannst, aber ich würde mal bei der IHK nachfragen. Die wissen das sicherlich und kennen auch die Definitionen zur Krankschreibung und der üblichen Verhaltensweise.

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eher ist dass du evtl eine abmahnung bekommst...

Du bist der einzige der mit seinem Kumpel um die Häuser zieht und dabei alkoholfreies Bier trinkt.......

Der Chef wird eine Abmahnung schreiben vermute ich mal. Wo wöllte er Dich denn anzeigen? Die Abmahnung wird keinen Bestand haben.