Alkohol - Bluttest - etc.
2 Szenarien
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Ein Autofahrer der etwa 1,2 Promille hat, fährt, nach einem Trinkabend nach Hause, parkt sein Auto und betritt sein Haus. Etwa 15min danach klopf die Polizei an die Tür und bezichtigt den Fahrer des alkoholisierten fahrens, untermauert durch eine anonyme Zeugenaussage. Dieser wird nach dem "pusten" dazu aufgefordert mit zur Wache zukommen und sich einem Bluttest zu unterziehen, da das mobile Atemkontrollgerät 1,2 Promille anzeigte. Das Ergebnis des Bluttests steht noch aus.
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Ein Autofahrer der etwa 0,5 Promille hat, fährt, nach einem Trinkabend nach Hause, parkt sein Auto und betritt sein Haus und trinkt noch zum Abschluss die kleinere Hälfte aus einer 0,7L Wodka-Flasche. Etwa 15min danach klopft die Polizei an die Tür und bezichtigt den Fahrer des alkoholisierten fahrens, untermauert durch eine anonyme Zeugenaussage. Dieser wird nach dem "pusten" dazu aufgefordert mit zur Wache zukommen und sich einem Bluttest zu unterziehen, da das mobile Atemkontrollgerät 1,2 Promille anzeigte. Das Ergebnis des Bluttests steht hier ebenfalls noch aus.
Fragen
1 . Kann der Bluttest einen Unterschied zwischen diesen beiden Szenarien feststellen bzw. durch den Alkoholabbau im Blut o.Ä.?
2 . Oder ist jegliche Anschuldigung haltlos, da die Polizei den Fahrer nicht auf frischer Tat ertappte, sprich im Fahrzeug und da in diesem 15min-Zeitraum nicht eindeutig geklärt werden kann was der Fahrer getan hat? Sozusagen "Im Zweifel für den Angeklagten".
Diese Frage ist eine rein fiktive Frage und soll nicht Disskussionforum genutzt werden, sondern lediglich nach bestem Wissen beantwortet werden. Danke.
5 Antworten
Es geht nicht nur um einen einmaligen Wert, der in den Situationen tatsächlich schwierig zu interpretieren wäre. Wenn strafrechtlich relevante Situationen vorliegen, ist genau diese Unterscheidung sehr wichtig und daher ist auch die Abnahme mehrer Werte möglich, um den zeitlichen Verlauf zu beurteilen.
Wenn der Alkohlwert im Blut noch ansteigt,stützt das die Aussage, dass erst kurz vor der polizeilichen Aufnahme bzw. nach der Autofahrt getrunken wurde, da der Alkohol weniger lange im Körper war, solange er noch resorbiert wird und der Blutalkohlspiegel damit steigt.
War der Trinkzeitpunkt früher, also vor der Fahrt, ist kein Anstieg im Blut mehr zu erwarten, weshalb der Trinkzeitpunkt vor der Fahrt gewesen sein muss.
Es werden daher also anhand des Verlaufs der Blutwerte Szenarien durchgegangen. Zudem kann man im Labor noch untersuchen, wie der Alkohol im Blut zusammengesetzt ist, da nicht nur Ethanol, sondern immer auch kleine Mengen anderer Alkohole enthalten ist, die für jedes alkoholische Produkt spezifisch sind.
Es kann also meist sehr genau überprüft werden, wann und was getrunken wurde, sofern das strafrechtlich relevant ist.
Hallo Wesker
Oder ist jegliche Anschuldigung haltlos, da die Polizei den Fahrer nicht auf frischer Tat ertappte
es gibt eine Zeugenaussage, das reicht
durch die Blutkontrolle (es müssen dann zwei Ampullen genommen werden) kann man erkennen, ob sich der Alkohol in der Anflutphase oder in der Abbauphase war.
daran kann man genau ausrechnen wann der letzte Schluck genommen wurde
und trinkt noch zum Abschluss die kleinere Hälfte aus einer 0,7L Wodka-Flasche.
Nachtrunk, dann muss die leere Flasche ja noch zu finden sein, oder?:-)
ohne die zweite Ampulle kann nichts nachgerechnet und somit gerichtlich verwertet werden.
wenn die Flasche vorhanden ist kann Nachtrunk angegeben werden
Da keine 2 Ampulle Blut verfügbar ist wurde Nachtrunk auch wohl erst im Nachhinein angegeben. Wäre somit die Anschuldigung einer Straftat gegenstandslos und rutscht der Fahrer somit MAXIMAL Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls nicht zu halten sein kann, denn 0,25L Vodka können wohl, bei vorhandenen 0,5 Promille (ich nenne diese Zahl bewusst) sehr schnell 0,6 bis 0,7 Promille zusätzlich erzeugen. Die Menge im Vergleich ist die Hälfte einer kleinen 0,5L Wasserflasche, wie man sie bspw. bei Netto kaufen kann. Also leider durchaus konsumierbar innerhalb von Minuten, wenn nicht Sekunden.
Also, zunächst: Das Atemkontrollgerät kann grundsätzlich nicht sagen wann was getrunken wurde. Es misst lediglich den derzeitigen Alkoholpegel und das sicher auch mit einer gewissen Varianz.
Beim Bluttest sieht das schon anders aus. Da wird nur der Alkohol gemessen, der tatsächlich im Blut ist. Die Alkoholaufnahme ins Blut beginnt etwa 30 Minuten nach Alkoholkonsum. Der Abbau setzt nach ca. 1 Stunde ein und verläuft ziemlich genau mit 0,1 Promille je Stunde. Werden in stündlichem Abstand Blutentnahmen durchgeführt, dann kann der Verlauf des Alkoholspiegels durchaus Rückschlüsse darauf ermöglichen, wann der Alkohol konsumiert wurde.
Unter Umständen macht es aber keinen Unterschied für den Fahrer, ob Szenario 1 oder 2 zutrifft. Wer innerhalb von 15 Minuten eine halbe Flasche Wodka trinkt, der hat ein Alkoholproblem und ist nicht ungeübt was das Trinken angeht. Bei einem derartigen Trinkverhalten kann die Führerscheinprüfstelle eine MPU anordnen, auch wenn nicht eindeutig nachzuweisen ist, dass tatsächlich mit 1,2 Promille gefahren wurde. Denn ein solches Trinkverhalten deutet darauf hin, dass häufiger und auch in erheblichem Maße Alkohol konsumiert wird und es ist zweifelhaft, ob die betreffende Person Alkoholkonsum und Autofahren wirklich so strikt trennen kann (besonders wenn man an Restalkohol denkt) und da kann schon Zweifel an der Fahreignung bestehen und eine MPU fällig werden.
Der Abbau von 0,1 Promille pro Stunde wird aber für Fragen der Schuldfähigkeit angesetzt, um möglichst hohe Alkoholwerte zu erhalten. Gerade für Situationen wie oben in der Frage, bei der es um Fahrtüchtigkeit geht, wird ein Abbau von 0,2 Promille pro Stunde angesetzt, um eben möglichst niedrige Werte zu erhalten im Sinne des im Zweifel für den Angeklagten.
und verläuft ziemlich genau mit 0,1 Promille je Stunde.
je nach Alkoholgewöhnung kann auch bis zu 0,3‰ pro Std abgebaut werden
Ja, klar, wenn das MEOS erstmal entsprechend aufgebaut ist geht das auch schneller. Aber das setzt schon eine ordentliche Alkoholgewöhnung voraus.
Aber das setzt schon eine ordentliche Alkoholgewöhnung voraus.
naja, wer in 15 Minuten " die kleinere Hälfte aus einer 0,7L Wodka-Flasche" leert ist Alkohol gewohnt
Es scheint ja wohl einen Zeugen zu geben und der scheint auch recht eindringlich und glaubwuerdig zu sein, sonst haette die Polizei nicht so schnell gehandelt. Ein anonymer Anruf mit (ich glaube, der hat was gesoffen) reicht da meist nicht. Moeglicherweise hat dieser Zeuge auch bereits den Alkoholkonsum beobachtet, zumindest aber kann er etwas zu den Ausfallerscheinungen sagen, die aufgetreten sind. Fast jeder, der alkoholisiert was gemacht hat und noch aus dem Auto rausgekommen ist, kommt mit dem Argument, er habe gerade nach dem Heimkommen noch eine Unmenge zu sich genommmen. Glauben tut das einem sowieso keiner mehr und wenn, dann waere das wirklich jemand mit Alkoholproblem, da kann der Lappen am Ende ganz weg sein. Die Flasche muss ja dann auch noch da gestanden haben und kann gleich mit auf die Wache genommen werden.
Ein Fachmann kann auch aus den Blutwerten ggf. Rueckschluesse darueber ziehen. Am Ende entscheidet dann die ganze Beweislast mit Zeugen, Bluttest, Verhalten usw. ob man ihm genug nachweisen kann. Kann gut gehen, muss aber nicht.
Sobald das Auto zum Stillstand gekommen ist, bzw. aus und verlassen ist, kann niemand dem Fahrer bevormunden und vorhalten, dass er NACH einer Autofahrt Alkohol zu sich nahm. Das wäre doch Grotesk wenn man dann sein Verhalten im Verkehr als fahrlässig einstuft.
1.nein (ausser dieser Autofahrer is nach Hause gekommen, und hat sich da einen Drink gegönnt) 2.ja
In beiden Szenarien wird dem Fahrer lediglich 1 Ampulle Blut entnommen, danach nicht mehr. Die Flasche kann der Fahrer vorweisen.