ALGII und Wohnung zu teuer...aber 6 Jahre Mindestmietzeit?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietverträge gelten auch für den Ex- Mann deiner Freundin.

Dazu kommt, dass er gegenüber seiner Familie unterhaltspflichtig ist.

Ob er nur wenig oder eventuell gar keinen Unterhalt zahlen kann, ist dabei erstmal nebensächlich. Oder gibt es da schon ein Scheidungsurteil in dem der Unterhalt geregelt ist.Wovon bezahlt der Ex-Mann den jetzt seine neue Wohnung?

Nun zu deiner Freundin. Meinst du nicht es wäre das Beste wenn sich deine Freundin einfach mal dort informiert von wo sie auch finanzielle Unterstützung erwartet?

Aber Geld scheint ja nicht das Wichtigste in dieser Sache zu sein, denn offensichtlich kommt sie bis jetzt jedenfalls auch ohne stattliche Unterstützung aus.

Von wo kennst du dich denn so gut mit den Mietobergrenzen aus. Und wer hat dir gesagt, dass sie sich innerhalb der nächsten 6 Monaten eine neue Wohnung suchen muss?

Also diesbezüglich kann ich dich erst mal beruhigen. Das Amt kann keine Familie auf die Straße setzen, nur weil sie nicht fristgerecht eine andere Bleibe gefunden hat. Auch bei den Mietobergrenzen, handelt es sich lediglich um Richtlinien. Wichtiger als die die exakte genehmigte Miete ist zunächst einmal die Verhältnismäßigkeit.

Das man sich irgendwo festlegen muss ist auch richtig. Denn man kaum einem Steuerzahler erklären, der arbeitet und in die Sozialkassen einzahlt, dass zum Beispiel ein kinderloses Pärchen in einer 80 m² wohnung leben muss, weil sie nicht anderes finden.

Wenn das Amt auf einen Umzug besteht, muss es auch eine Wohnung besorgen, den Umzug bezahlen usw. Diese Kosten rechnen sich aber oft nicht, wenn man nur 150,- im Monat einspart. Und bei 4 Kindern kann man wahrscheinlich auch nicht davon ausgehen, dass sie im Luxus wohnen, oder?

Welche Unterstützung will deine Freundin überhaupt in Anspruch nehmen? Geht es nur um die Mietkosten oder auch um Hilfe zum Lebensunterhalt?

Deine Freundin hat auf jeden Fall einen Anspruch auf Wohngeld. Das hat mit dem Amt überhaupt nichts zu tun. Hat deine Freund irgendwelche Einnahmen?

Sie muss sich auf jeden Fall unverzüglich bei der Arge melden und einen Antrag stellen. Denn Leistungen werden erst ab Antragstellung gezahlt. Egal ob Papiere fehlen oder sonst was. Das kann man nachreichen. Sie bekommt ab dem Tag, an dem der Antarg gestellt wurde Geld. Und natürlich dauert die Bearbeitung auch etwas. Der Ex wird auch seine Vermögensverhältnisse offenlegen müssen und man wird sehr genau prüfen ob er in irgendeiner Form zu Zahlungen verpflichtet ist.

Sehr ungewöhnlich und wahrscheinlich auch nicht zulässig ist, dass der Vermieter seine Mieter verpflichten kann die Wohnung 6 Jahre nicht kündigen zu können. Das er Geld für die Renovierung seines Eigentums bezahlt hat reicht dafür jedenfalls nicht aus.

Wenn deine Freundin Einkommen hat und nur ein Teil der Kosten fehlt melde dich nochmal. Dann kann ich dir gerne Adressen im Internet nennen, wo du anhand der Daten ganz einfach berechnen kannst was es an Wohngeld gibt.

Anderenfalls soll deine Freundin sich unverzüglich, am besten morgen früh auf den Weg zum Amt machen. Hauptsache der Antrag ist gestellt. Bis sie dann einen Termin bei dem zuständigenSachbearbeiter bekommt dauert es auch  noch etwas.

Wie gesagt, dass sie so einfach auf die Straße gesetz wird, passiert nicht. Und wenn die Miete nur so viel über dem Satz liegt, dass sie vertretbar ist und das ist sie mit 150,- € und einer 5-köpfigen Familie, spricht nichts dagegen diese auch zu übernehmen.

Informire dich doch bitte nochmal was es mit dem Zwangs-Mietvertrag auf sich hat. Also die Idee, das das Amt zahlen muss weil der Vermieter sich da was zusammen gebastelt hat kannst du vergessen das klappt nicht.

Bei Fragen, meld dich einfach. Wenn ich kann helfe ich euch gerne.

Viel Erfolg.

Hallo.

Woher ich das mit der Miete weiß? Steht bei unserer Stadt online.

Mit den 6 Monaten...von einer anderen Freundin, die ebenfalls seit 11 Jahren alleinerziehend ist. Da schnappt man eine Menge auf bzw bekommt man erzählt.

Das mit den 6 Jahren...da hat sie sich vertan...schon mal gut.

Sie war heute bei der Arge und wollte den Antrag stellen.

Bekam einige Blätter und sollte sie ausfüllen. Am 13.1. ist der Termin für die Abgabe.

Jetzt hat sie am 11.1. einen Termin für eine INFOVERANSTALTUNG bekommen und zusätzlich noch einen am 28.1. für ein Profilinggespräch...beides Pflicht. Beides zu Zeiten, wo die Betreuung der Kleinen gefährtdet sind. Termin 13.30, Kiga geht bis 14 oder Schule nur bis 11.45

Ähm...was hat das mit dem Antrag zu tun? Sie ist gerade etwas überfordert.

Zumal sie und die Kinder erstmal die Trennung verarbeiten müssen! Da hat sie keinen Kopf für einen Job! Sie wollte sich ja langsam einen 450€ Job suchen (Jüngste ist gerade im Kiga), da war aber der Mann noch da. Und jetzt? Mit 4 Kindern (15,10,6,3) ist sie auch nicht mehr wirlich flexibel.

lg

@tajak09

Das mit der Infoveranstaltung und dem Profilinggespräch ist mir neu. Insbesondere weil ja überhaupt noch nicht über den Antrag entschieden wurde. Zunächst einmal wird doch geprüft ob überhaupt ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Solche Fragen lässt deine Freundin sich besser direkt vom Amt beantworten, bevor sie sich auf Antworten verlässt, die aber vielleicht nicht zutreffend sind.

@heurekaforyou

Hallo. Es gibt Neuigkeiten und hätte da noch die eine oder andere Frage. Ich finde nichts, wo ich dich privat anschreiben kann :-(

lg

PROBLEM: im Mietvertrag steht, das sie die Wohnung mindestens 6 Jahre behalten müssen! Haben monatelang alles selber saniert/renoviert (Kosten übernahm der VM).

Kein Problem, denn die Klausel ist unwirksam!

Warum?

Weil ein gegenseitiger Kündigungsverzicht auf maximal 48 Monate beschränkt ist:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verzicht.htm

Ihr könnt also mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.


Sollte es jedoch ein qualifizierter wirksamer Zeitmietvertrag sein, dann kann man da nicht so einfach herauskommen.

Bitte mal die Klausel aus dem Mietvertrag wortgenau hier als Kommentar einstellen.

Wie lautet der Wortlaut der Klausel genau? Bitte mal hier eintippen.

Grundsätzlich ist ein beidseitiger (!) Kündigungsausschluss längstens für den Zeitraum von 48 Monaten möglich.

Wurde hier etwas längeres vereinbart, ist das unwirksam und Du kannst mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.

Oder handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, der nach 6 Jahren automatisch endet?

PROBLEM: im Mietvertrag steht, das sie die Wohnung mindestens 6 Jahre behalten müssen! 

Was genau (wörtlich) steht dazu im Mietvertrag?