ALGII Maßnahme bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern?

3 Antworten

Zum einen muss man für den erhalt von Leistungen 6h zur Verfügung stehen, Zeitplan ja gern in deiner Theorie funktioniert sowas vielleicht. Praktisch eben nicht, die Therapien benötigen verschiedene Räumlichkeiten (Werkbank, Physiobank, oder auch so einige andere die Liste wär lang). Die Schule stellt auch selbst für den Fall das die Therapien mit größeren Fahrzeugen ihr Gerät mitbringen würden (was nicht der fall ist) kaum einen Raum zur Verfügung in dem so manches Gerät auch in Wand oder Decke verankert wird.

Alg2 erhält wer mindestens 3 h tgl. dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. wenn du das nicht tust, dann wirst du kein alg2 mehr bekommen können.

entwirf mal einen zeitplan für deine 3 kinder und geh damit zum jobcenter. erkläre deinem sbchen wo das problem für dich ist. das schulkind und das kitakind können in eine vollzeitbetreuung gebracht werden und das behinderte kind vielleicht in eine selbige art der betreuung indem das kind früh zur schule gefahren wird und nachmittags oder gegen abend nach hause. versuche die therapie in die schule zu verlagern oder dein sb soll dir vorschläge machen, wie du das bewältigen kannst oder wo es hilfe gibt.

stimmt doch leider gar nichts... man muss "nur" körperlich und geistig in der Lage sein "rein theoretisch" 3 h täglich arbeiten zu können, damit man ALG2 bekommt. Das kannst du ja! SOLLTE es aus dann aber Gründe geben z.b. Kinder unter 3 Jahren, oder die Betreuung der Kinder ist nicht voll abgesichert, oder man hat eine Pflegebedürftige Person. ..gilt eine Arbeit oder Maßnahme als unzumutbar. ..deswegen bekommt man trotzdem noch ALG!!! Es Kommt auf den Einzelfall an..zb. allein und 1 Kind unter 3 =unzumutbar allein und 2 Kinder über 3 Jahre in Kita oder Schule = Teilzeit zumutbar Pflegebedürftige je nach Pflegestufe= 1 Teilzeit zumutbar 3 unzumutbar dazwischen immer Einzelfall Entscheidung eine ärztliche Bescheinigung Kind xy ist Kita fähig nur 5 h oder für Kind xy ist es gesundheitlicg nicht vertretbar Volltags Fremdbetreut zu werden oder Kind xy Bedarf besonderer Fürsorge usw usw... und schon bist du raus.... WAS du dir dann SELBST suchst ist dir überlassen, kann ja auch sein das du ein Job von 4h/Tag annimmst und nach geraumer Zeit merkst ich pack das doch nicht. .. das erste steht auch im SGB2 glaube Paragraf 10.