ALGII - Getrennte Auszahlung, was schreibt man da?

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Ein einfaches Anschreiben, in dem du erklärst, dass du deine Interessen selbst wahrnehmen möchtest, reicht vollkommen aus. Dazu die Bitte, deine Leistung auf angegebenes Konto getrennt zu überweisen, das war's.
Anderen BG-Mitglieder brauchen nichts zu unterschreiben und zu erklären (es sei denn, auch sie möchten ihre Interessen getrennt wahrnehmen).

Lies einfach mal hier die FA zu § 38 SGB II:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-38---20.05.2011.pdf

Aber meine Sozialamtbetreuerin meinte in einer Email: "da solch eine Zahlungsumstellung immer der Zustimmung aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bedarf, bräuchte ich die schriftliche Einverständis Ihrer Mutter, dass wir die Leistungen getrennt überweisen. "

Danke für den Link. Ich schaus mir mal an.

@Takeshinii

Es sind letztlich deine Leistungen; darüber hat kein anderer als du zu entscheiden.
Kommt die Sozialamts-/Jobcentertusse dir diesbezüglich dumm, Fach-/Dienstaufsichtsbescherde, denn aus dem SGB I, SGB II und SGB X ergibt sich keiner Mitbestimmungsrecht/-pflicht der anderen solange du sozialrechtlich handlungsfähig bist (gem § 38 SGB I).
Willst du es etwas ruhiger angehen lassen, frage sie explizit nach der rechtlichen Grundlage für ihre Forderung nach weiteren Unterschriften. Du wirst sehen, sie wird dicke Backen machen.

@VirtualSelf

Herzlichen Dank. Ich hoffe ich werde das durchgesetzt bekommen!

@VirtualSelf

Ich habe momentan auch das selbe Problem und die vom jobcenter mit der ich geredet habe meinte das es nicht möglich sei da es sich um eine bedarfsgemeindschaft handelt deshalb versuche ich es jetzt nochmal mit dem einschreiben aber so ganz genau weiß ich jetzt auch nicht wie ich es formulieren soll Danke im voraus

das gibts wohl kaum,in einer bedarfsgemeinschaft erhält immer der vorstand das geld nach meinen wissen gibts keine getrenntes konto.

Mir wurde von meiner Betreuerin schon gesagt, das dies möglich ist. Man müsste nur ein schreiben aufsetzen, welches beide unterscheiden müssen und bei ihr abgeben, dann wäre das geklärt. Ich würde nun nur gerne wissen, wie so ein schreiben auszusehen hat.

@maxi9

Doch gibt es. Man kann, wenn man sozialrechtlich handlungsfähig ist, jederzeit beantragen, dass man seine Interessen selbst wahrnehmen und den Leistungsanspruch gesondert berechnet und überwiesen haben möchte.