ALG2 Antrag und Arbeitsaufnahme überschneiden sich. Was nun?

2 Antworten

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Es stimmen beide Aussagen !

Das Zuflussprinzip bedeutet,dass dein Einkommen erst auf euren Bedarf / Leistungen angerechnet werden darf,wenn es zugeflossen ist,also auf deinem Konto eingegangen ist.

Um aber einer evtl.Überzahlung vorzubeugen,neigen viele Jobcenter dazu vorzeitig mal so eben die Leistungen einzustellen,wenn dies noch möglich ist,also wenn ihnen die Beschäftigungsaufnahme rechtzeitig mitgeteilt wird.

Deshalb würde ich dir raten vorsorglich schnell mal einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung zu stellen,wenn du auch sicher gehen willst das du ende Januar dein volles bzw.deine ALG - 2 Aufstockung für den Februar bekommst.

Wenn du dein erstes Einkommen aus dem Januar erst Mitte Februar aufs Konto bekommst,dann musst du für den Januar schon mal nichts zurück zahlen.

Wie viel dann im Endeffekt von dem beantragten zinslosen Darlehen zurück gezahlt werden müssen,kommt dann auf dein Brutto und Nettoeinkommen an und was ihr bisher an Leistungen bekommen habt.

Denn von deinem Bruttoeinkommen werden dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - berechnet,dann theoretisch von deinem Netto abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen.

Dieses anrechenbare Einkommen musst du dann zurück zahlen,max.aber das was ihr an Leistungen für den Februar bekommen habt.

Das ganze kannst du dann auf Antrag auch in Raten zurück zahlen.

Das Problem ist ja das ich nicht weiß ob die meinen Weiterbewilligungsantrag jetzt überhaupt noch bearbeiten. Der liegt ja dort schon vor, ist nur noch nicht bearbeitet worden. Die Leistungsabteilung wird mich hoffentlich wir zugesichert innerhalb der nächsten zwei Tage zurückrufen 

@Noitulosba

Wenn du den Nachweis erbracht hast bzw.dem Jobcenter mitgeteilt hast das du deinen ersten Lohn erst Mitte Februar bekommen wirst,dann muss dein Antrag auch bearbeitet werden,denn du hast ja deine letzte Leistung für den Januar laut Bescheid schon bekommen !

Nun steht dir weiterhin Leistungen zu,solange du kein Einkommen auf dein Konto ( Zuflussprinzip ) bekommen hast und der Anspruch berechnet werden kann,nachdem du die Nachweise erbracht hast.

Erst danach können die Leistungen ggf.eingestellt werden,wenn dein anrechenbares Einkommen dann euren Bedarf decken würde.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Ist das Amt bei dir in der Nähe? Sowas würde ich schon lieber persönlich klären.

Soweit mir beginnt, hat die erste Dame Recht. Das Geld zählt er für den Monat, in dem du es auch bekommst. Das hilft dir nur nix, wenn sie erstmal zuwarten. Deshalb lieber einmal mehr dort aufschlagen.

Ich habe jetzt erstmal um Rückruf der Leistungsabteilung gebeten. Die können mir wohl genaueres sagen. Rückruf soll innerhalb der nächsten 2 Werktage passieren. Ich habe leider keine Möglichkeit dort hin zu gehen, ich arbeite ja nun zu diesen Zeiten...

@Noitulosba

Donnerstag ist in der Regel langer Tag für Berufstätige,da ist bis 18.00 geöffnet !

Am Telefon würde ich so etwas wichtiges nicht machen,denn dann stehst du womöglich im Februar ohne Geld da bzw.bekommst nur einen kleinen Teil,wenn sie schon etwas angerechnet haben,was sie normalerweise nicht ( Zuflussprinzip ) dürfen.

@isomatte

Ich weiß davor hab ich ja auch Bammel.. Donnerstag bis 18 Uhr? Das werde ich mal prüfen, wenn dem wirklich so wäre dann werde ich hingehen