Alg2 Antrag ohne unterhaltsbescheinigung vom JA?

4 Antworten

der unterhalt sollte überwiesen werden. da hat jeder den nachteile was gezahlt und was erhalten wurde.

damit sind alle probleme beseitigt.

Bei uns waren Quittungen nicht ausreichend. Das Amt wollte Kontoauszüge sehen. Im übrigen solltest du, falls nicht schon geschehen, eine Vaterschaftsanerkennung durch ihn im Standesamt machen lassen. Er ist ja nicht nur für das Kind unterhaltspflichtig sondern auch für dich. Das Amt wird nicht drauf verzichten dass er Unterhalt zahlt für euch beide.

Einen entsprechenden "Bescheid" brauchst Du , weil damit sichergestellt werden soll, dass der Kindesvater entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch bezahlt.

Er wird vermutlich auch gegenüber dem JC noch einmal seine Einkünfte offenlegen müssen, da auch Du als Kindesmutter bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres Eures Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199391374c1e.php

Ich hatte damals die Kontoauszüge vorgelegt,  wo zu sehen war, wieviel mein ex Mann mit bezahlt.  Rede mal mit deiner Sachbearbeiter/in, vielleicht reicht es ihr ja auch