ALG2 400 Euro Job nicht gemeldet?
Hallo liebe Leute ich habe da eine Frage: Ich bekomme seit Juni 2012 Alg2 da ich in diesem Monat meine Ausbildung erfolgreich beendet habe.Da ich im Juli meine Tochter bekommen habe wird es mit dem Alg2 erstmal so bleiben.Ende November hat mir mein Job schon gefehlt und habe mich entschieden ein paar Tage Probe zu arbeiten in meinem alten Betrieb! Da dies gut ablief habe ich nach den Tagen Probearbeit also ab Dezember weiter gearbeitet bis zum 22.12.2012 also auf 400 Euro Basis.Dann hatte mein Betrieb einen Umbau gemacht vom 22.12.2012 bis zum 21.01.2013 wo ich also NICHT gearbeitet habe!Dann habe ich ab dem 21.01.2013 bis zum 29.01.2013 weiter gearbeitet.Da ich Mitte Januar erfahren habe das ich schwanger bin habe ich ende Januar aufgehört zu arbeiten und meinem chef gesagt er solle mich abmelden was er dann auch tat.seitdem arbeite ich auch nicht mehr.da ich weder einen arbeitsvertrag unterschrieben noch erhalten habe sondern mein Chef mich nur angemeldet hat dachte ich das das ausreicht für das Arbeitsamt da ich ja keinen Arbeitsvertrag hatte um dem Arbeitsamt einzureichen.Also war ich 2 Monate auf 400 Euro Basis gemeldet wovon ich einen guten monat gearbeitet habe.Da ich jetzt Post von der Arge bekommen habe wo ich einen termin habe wo sie über meine berufliche situation sprechen wollen habe ich angst das der termin dieses thema betrifft. daher wollte ich fragen was kommen in meinem fall für konsequenzen vor???muss ich vor gericht oder gar ins gefängnis?weil ich hier im internet einiges schlimmes gelesen habe.Entschuldigung für den langen Text aber ich wollte es genau erklären.Lieben Gruß =)
3 Antworten
Du hast zuviel Leistungen bekommen ,da du bei alg2 von den 400€ njur 160€ behalten darfst, den Rest must du zurück zahlen. Solltest du aber jetzt noch melden, bevor du tiefer rein rutschst.
Aber das sie über die berufliche Situation sprechen wollen ist ein Standartschreiben, müsste normal auch drauf stehen, das du deine Bewerbungsunterlagen o so mitbringen sollst. Die wollen da einfach nur wissen, was du bisher gemacht hast, an welchen Jobs du Interesse hast usw
muss ich vor gericht oder gar ins gefängnis
Das nun nicht gerade, aber:
"Eine Ordnungswidrigkeit kann es nur dann sein wenn Du dein Einkommen nicht angegeben und zusätzlich noch Hartz IV bezogen hast.
Auch evtl. Unwissen ist keine Entschuldigung zu der anstehenden Ordnungswidrigkeit.
...
Eine evtl. Überzahlung musst du natürlich Rückerstatten, dies kannst Du jedoch auch auf Raten tun."
Quark. Diese Gespräche "um die berufliche Situation zu besprechen" sind normal. Mach dir da mal keine Gedanken ;)
Und ins Gefängnis muss man wegen so Lapalien schon gar nicht!