Alg1 wiederbewilligung ade?
Hallo,
Ich war vom 1.1.13- 1.4.13 arbeitslos und habe dann vom 1.4.13- 24.7.13 eine Tätigkeit aufgenommen. Nun bin ich innerhalb der Probezeit gekündigt worden und hätte noch einen Restanspruch auf alg1 in Höhe von 9 Monaten. Nach meiner Arbeitssuchend Meldung und der persönlichen Vorstellung bei der Agentur für Arbeit habe ich seit August bis jetzt keine Leistungen bekommen. Nachdem ich mich bis zum Geschäftsstellen Leiter vorgekämpft habe, wurde mir nun das ALG 1 bewilligt. Allerdings um knapp 80€ weniger. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und möchte wiederspruch einlegen da ich meines Erachtens nach ja noch restanspruch habe aufgrund meiner vorherigen Tätigkeit wonach ja auch ursprünglich mein ALG 1 berechnet wurde. Trifft meine Meinung zu oder ist meine Interpretation falsch?
Danke schon mal vorab
3 Antworten
Du liegst falsch.
Die Anwartschaftszeit wurde neu gebildet und auch die Berechnung wurde den neuen Gegebenheiten angepasst. Da fliesst jetzt das Gehalt der Tätigkeit vom 01.04.-23.07.2013 mit rein...deswegen ist dein ALG1 niedriger als vorher.
Entscheidend ist IMMER der letzte verdienst...und da hast du halt weniger gehabt als bei dem Job davor.
aber nur knapp 4 monate.
Hallo Bengel12345, das Arbeitslosengeld I richtet sich - grundsätzlich gesagt - nach dem letzten Lohn, den der Arbeitnehmer erzielt hat. Bei einem Single beträgt das Arbeitslosengeld I ca. 60 % des letzten Nettolohnes. Wenn Du vor dem 1.1.13 ein Jahr oder länger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, dann hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Alg I. Da Du ab 1.4.13 bis 24.7.13 wieder gearbeitet hast (vielleicht hast Du dann weniger verdient). hat sich Dein Alg-I-Anspruch verändert und Dein neuer Auszahlungsbetrag vom Arbeitslosengeld I wird ein Mix aus dem alten und neuen Anspruch sein.
Danke für die Antwort. Ich habe 2012 komplett gearbeitet und daher Anspruch auf ALG 1. die zeit vom 1.4-24.7 diesen Jahres gilt als zwischenbeschäftigung die besser! Bezahlt war als die Tätigkeit von 2012. da ich alleinerziehend bin, sieht das bei mir etwas anders aus als bei einem Single und ich verstehe nicht das mein Anspruch auf ALG 1 nun geringer ist, wie zuvor trotz besser bezahlter Beschäftigung und dem Punkt der Alleinerziehung, wo man ja nun mal einen gewissen Grund Bedarf gedeckt haben muss. Im August wurde aufgrund einer gesetzlichen Veränderung mein ALG 1 bereits neu berechnet und um ein paar Euro (4€ um Genau zu sein) sogar erhöht. Warum dann nun schon wieder eine Neuberechnunh mit wieder anderem Ergebnis? Für mich ist das eine willkürliche Handlung die meines Erachtens nach nicht gerechtfertigt ist.
Rentenfreak hat recht. Da wird der Widerspruch nichts nützen.
Ich habe mehr verdient als in dem Job von 2012. nicht weniger. Deswegen verstehe ich nicht warum ich weniger ALG 1 bekommen soll als davor wo ich doch jetzt mehr verdient habe?!?