Alg1 Weiterbildung Pflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was er da macht ist Nötigung. Er MUSS dir die Möglichkeit geben, das in Ruhe durchzulesen!

Geh nächstes Mal mit einer Begleitung hin, darauf hast du ein Anrecht! Dann wird er dich nicht mehr nötigen... weil du es ggf beweisen kannst.

Wenn ER das unterschreibt, ist das strafbar!

Beschwere dich nächstes mal direkt beim Vorgesetzten!

Was die Weiterbildung angeht: Der will dich in eine Massnahme abschieben, damit du (zeitweise) aus der Statistik verschwindest. ER hat da Vorgaben, die er zu erfüllen hat (soundsoviel prozent der "Kunden" müssen aus der Statistik raus, sonst kriegt er kein Fleißsternchen)... kennt man zur Genüge aus dem ALG2-Bereich, wo es genauso nur noch krasser abgeht.

Wenn du eine zumutbare Maßnahme / Weiterbildung oder Arbeitsangebot ohne wichtigem Grund ablehnst kannst du beim ersten Verstoß nur eine Sperre von 3 Wochen bekommen,bei der zweiten dann auch noch mal 3 Wochen,danach kämen dann 12 Wochen Sperre !

Würdest du dann insgesamt auf mehr als 21 Wochen Sperre kommen ( wenn ich mich nicht irre ),dann würde der Anspruch ganz entfallen.

Zu sagen, man will sich das in Ruhe durchlesen, ist keine unbegründete Ablehnung! 

Gibt es genügend Präzedenzentscheidungen zu bei den gerichten.

@user39486

Habe ich auch nicht geschrieben oder ?

Ich habe lediglich aufgezählt was es für Folgen haben kann wenn man ohne wichtigen Grund etwas ablehnt.

Im Endeffekt bleibt gegen eine beabsichtigte Sperre immer noch der Widerspruch oder dann die Klage vor dem Sozialgericht.

nein das kann er nicht beschwere dich bei seinem Amtsleiter, sonst schalte einen Anwalt ein.

Amtsleiter? Was kann ich genau machen ?

@bebequeeni18

hingehen und dich über deinen Berater beschweren und ihm den Fall schildern. Wenn es nichts nutzt zum Anwalt. Kürzen des ALG 1 geht nur wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, also Bewerbungen nicht raus sendest Bewerbungsgespräche nicht wahr nimmst. 

@verreisterNutzer

Zu den Pflichten gehört es auch an Maßnahmen / Weiterbildungen teilzunehmen bzw. sich auf zumutbare Stellenangebote zu bewerben,es sei denn man kann einen wichtigen Grund für die Verweigerung angeben und ggf.nachweisen !

@isomatte

richtig wenn diese zumutbar sind. hier sieht es eher anders aus, so habe ich es jedenfalls verstanden.

@verreisterNutzer

Wo siehst du denn aus der Frage das diese Weiterbildung nicht zumutbar ist ?

Der Weg den der Berater geht um an die Unterschrift zu kommen ist nicht korrekt und dagegen kann man vorgehen.

das war ein 450 € jobber ohne grundwissen ! namen merken !

morgen wieder hin und um die broschüre - bei anderem personal - bitten , bzw. aus dem ständer nehmen .

den vorgang schriftlich melden - postbrief ! regional büro .

Ouh Mann, da hat ja einer richtig Ahnung...