ALG1 Verzichtserklärung: ist damit auch die EGV aufgehoben? + Zahlung ALG 1 bis Stichtag des Verzichts?
Guten Abend zusammen. Angenommen Person x bezieht ALG 1, liegt aber mit der AGA im Clinch. Und möchte der, für sie nicht zielführenden, Wiedereingliederungsvereinbarung (bereits unterzeichnet) und den damit verbundenen, unnötigen Maßnahmen sowie unpassenden Vermittlungsvorschlägen entgehen. Reicht es bei der AGA schriftlich eine Verzichtserklärung einzureichen? Ist die EGV damit außer kraft gesetzt und man hat seine Ruhe von der Agentur? Bekommt man das letzte ALG noch bis zum Stichtag (Abgabe) der Verzichtserklärung gezahlt? Konsequenzen für Krankenversicherungsbeiträge etc. sind klar. Lebensunterhalt wird aus privaten Mitteln bestritten.
Herzlichen Dank (Versuche den Sachverhalt ohne Verzicht mit der AGA zu klären sind gescheitert, deshalb das angedachte Vorgehen)
3 Antworten
Das amzt kann die egv auch erzwingen durch einen Verwaltungsakt wogegen man gerichtlich vorgehen müsste!Aber man hat euinflus auf die egv wen man sie sonst nicht unterschreiben würde aber sinnloses in der EGV deutet darauf hin das man nicht dauerhaft vermittelt werden soll, wen du die egv aus der Welt schaffen willst schalte einen Anwalt ein!
Außerdem würdest du darauf verzichten falls das möglich wäre dann wärst du nicht krankenversichert und müsstest ca 200€ jeden Monat dafür Bezahlen!
An deiner stelle Widerrufe die egv den die hat ja wahrscheinlich immer noch kein Hinweis das man sie nicht unterschreiben muss oder eine rechstbelehrung wen das so ist kannst du sie außer kraft setzen!Udn fals sie auch keine dauer angibt ist das auch nicht in Ordnung!
Die EGV ist ja leider bereits unterschrieben. Ist es nicht so, dass diese sowieso hinfällig ist, sobald ich per Verzichtserklärung auf die Zahlung des alg 1 verzichte? Die Versicherung wird aus eigener Tasche bezahlt.
Da musst du nicht mal auf deine Leistungen verzichtenden dann ist das ganze sowieso gesetzt wiedrieg solange wie du dafür die Eignung für deinen Berufswunsch hast!Das grundgesetz gibt dir das recht der freien Berufswahl da hat das Amt nichts rein zureden es steht nicht über dem Gesetz!Berufe dich auf die frei Berufswahl und das am hat ein Problem!Will es dann noch was nimm dir einen Anwalt!Wichtig ist es nur das es ein normaler und gesuchter Beruf ist udn zb eine normale und bezahlte Ausbildung und nichts was privat finanziert werden muss das muss das Amt nicht tun!
Dem Amt kommt nichts grünstieger de nes zahlt das ja nicht selber den sonst würde es nicht soviel klagen geben die erfolgreich sind den dan würden die besser arbeiten müssen!
Ich danke dir für die ausführlichen antworten aber es geht nur um einen bzw. maximal zwei Monate. Diese Zeit kann ich finanziell sehr gut überbrücken. Aus anderen persönlichen Gründen habe ich einfach weder Zeit, noch Nerven jetzt für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum so ein Fass aufzumachen - auch wenn ich weiß, dass ich mich eigentlich zur Wehr setzten müsste.
Also liege ich damit richtig: Verzichtserklärung abgeben und ich bin raus aus ALG1, EGV, Vermittlungsvorschlägen und Massnahme?
Danke!!
Wen du einen Arbeitsvertrag schon hast der danach anfängt ginge das schon aber du Must nicht ein Fass aufmachen einfach mal zb die Regionaldirektion des Jobcenters anrufen und das Problem kann sich auch so lösen! Oder du teilst mit das die Egv gegen deinen brufswahl verstößt und du deswegen die Unterschrift zurückziehst da das so gegen das Grundgesetz verstößt!
Ämter wie Arbeitsamt /Jobcenter egal wie die sich Grade nenne verstoßen oft und gerne mal gegen geltendes Gesetz!Und wen du das richtige Gesetz als Begründung nutzt kann selbst das Amt so gut wie nichts machen!
Aber theoretisch ist dein Verzicht möglich aber bevor du das tust rufe Montag die zuständige Regionaldirektion an den die hilft oft sogar eher und auch oft schnelle!(Beschwerdestelle )(Dort wo früher das zuständige Landesarbeitsamt war aber Achtung davon gibt es auch 2)
Übrigens selbst ---parteien helfen einen oft wen es ärger mit dem Amt gibt!Oder sie beraten einen auch!
Nein eine feste stelle habe ich nicht. Hätte aber was in der Hinterhand, falls meine Bewerbungen aus Eigeninitiative nichts ergeben. Würde mich nur ungemein beruhigen wenn ich wüsste, dass ich per Verzicht einfach da rauskomme.
Vielen Dank, ich melde mich trotzdem am Montag noch mal bei der Regionaldirektion.
natürlich kommst du per verzicht daraus. die egv ist dann außer kraft und hinfällig. das wird dir die regionaldirektion genauso sagen. genauso wie sie dir auch erklären, dass du dich auf jeden vermittlungsvorschlag zu bewerben hast und jede zumutbare arbeit anzunehmen hast. aber das hat dir sicher schon dein sb erklärt.
im alg1 gibt es keine egv, die gibt es nur im alg2.
wenn du dich nicht an die regeln hältst, wirst du sanktioniert. das ist in deiner egv klar und deutlich formuliert. du hast alles zu tun um deine bedürftigkeit zu beseitigen, daher die "unnötigen vermittlungsvorschläge" und die "unpassenden maßnahmen". du kannst natürlich auf alg2 verzichten, dazu lege einen zweizeiler vor am tresen und unterschreibe. dann lebst du von dem was du noch an geldmitteln hast und zahlst davon auch monatlich deine krankenkasse. dazu bist du gesetzlich verpflichtet.
solltest du sanktionen haben, dann gehen die beim nächsten bezug von leistungen weiter. irgendwann ist ja dein geld alle.
Die EGV gibt es sehr wohl bei ALG1, habe sie hier vorliegen.
Kläre das morgen mit der Regionaldirektion.
nein im alg1 gibt es keine egv, die gibts nur im alg2
Diese Frage interessiert mich auch. Was würde es für die Krankenkasse bedeuten ?
Krankenkassenbeiträge müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
Nachtrag: ich möchte einfach unabhängigkeit vom amt und auch kein alg mehr beziehen weil meine beruflichen Ziele und Wünsche vom amt nicht beachtet werden.
Würde die AGA ja sogar günstiger kommen als weiter Leistungen an mich zu bezahlen.