ALG1 Verzichtserklärung: ist damit auch die EGV aufgehoben? + Zahlung ALG 1 bis Stichtag des Verzichts?

3 Antworten

Das amzt kann die egv auch erzwingen durch einen Verwaltungsakt wogegen man   gerichtlich  vorgehen müsste!Aber      man hat euinflus auf die egv wen man sie sonst nicht unterschreiben würde aber sinnloses in der EGV  deutet darauf hin das man nicht  dauerhaft vermittelt werden soll, wen du die egv aus der Welt schaffen willst schalte einen Anwalt ein!

Außerdem würdest du darauf verzichten falls das möglich wäre dann wärst du nicht krankenversichert  und müsstest  ca 200€   jeden Monat dafür  Bezahlen!

An deiner stelle Widerrufe  die egv den die  hat ja wahrscheinlich immer noch kein Hinweis das man sie nicht unterschreiben muss oder eine rechstbelehrung wen das so ist kannst du sie außer kraft setzen!Udn fals sie auch keine dauer   angibt ist das auch nicht in Ordnung!

Die EGV ist ja leider bereits unterschrieben. Ist es nicht so, dass diese sowieso hinfällig ist, sobald ich per Verzichtserklärung auf die Zahlung des alg 1 verzichte? Die Versicherung wird aus eigener Tasche bezahlt.

Nachtrag: ich möchte einfach unabhängigkeit vom amt und auch kein alg mehr beziehen weil meine beruflichen Ziele und Wünsche vom amt nicht beachtet werden.

Würde die AGA ja sogar günstiger kommen als weiter Leistungen an mich zu bezahlen.

@yoshQ

Da musst du nicht mal auf deine Leistungen verzichtenden dann ist das ganze  sowieso gesetzt wiedrieg solange wie du dafür die Eignung  für deinen  Berufswunsch hast!Das grundgesetz gibt dir das recht der freien Berufswahl da hat das Amt nichts rein zureden es steht nicht über dem Gesetz!Berufe dich auf  die frei Berufswahl und das am hat ein Problem!Will es dann noch was nimm dir einen Anwalt!Wichtig ist es nur das es ein normaler und gesuchter Beruf ist udn  zb eine normale  und bezahlte Ausbildung und nichts was privat finanziert werden muss das muss das Amt nicht tun!

Dem Amt  kommt nichts grünstieger de nes zahlt das ja nicht selber den sonst würde es nicht soviel  klagen geben die erfolgreich sind den dan würden die besser arbeiten müssen!

@herakles3000

Ich danke dir für die ausführlichen antworten aber es geht nur um einen bzw. maximal zwei Monate. Diese Zeit kann ich finanziell sehr gut überbrücken. Aus anderen persönlichen Gründen habe ich einfach weder Zeit, noch Nerven jetzt für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum so ein Fass aufzumachen - auch wenn ich weiß, dass ich mich eigentlich zur Wehr setzten müsste.

Also liege ich damit richtig: Verzichtserklärung abgeben und ich bin raus aus ALG1, EGV, Vermittlungsvorschlägen und Massnahme?

Danke!!

@yoshQ

Wen du einen Arbeitsvertrag  schon hast  der danach anfängt ginge das schon aber du Must nicht ein Fass aufmachen einfach  mal  zb die  Regionaldirektion des Jobcenters anrufen und das Problem kann sich auch so lösen! Oder du teilst mit das  die Egv gegen deinen brufswahl verstößt und du deswegen die Unterschrift zurückziehst da das so gegen das Grundgesetz verstößt!

Ämter wie Arbeitsamt /Jobcenter egal wie die sich Grade nenne verstoßen oft und gerne mal gegen geltendes Gesetz!Und wen du     das richtige Gesetz als Begründung nutzt kann selbst das Amt  so gut wie nichts machen!

Aber theoretisch ist dein Verzicht möglich aber bevor du das tust rufe Montag die zuständige Regionaldirektion an den die  hilft oft sogar  eher und auch oft schnelle!(Beschwerdestelle )(Dort wo früher das zuständige Landesarbeitsamt war aber Achtung davon gibt es auch 2)
Übrigens selbst  ---parteien helfen einen oft  wen es ärger mit dem Amt gibt!Oder sie beraten einen auch!

@herakles3000

Nein eine feste stelle habe ich nicht. Hätte aber was in der Hinterhand, falls meine Bewerbungen aus Eigeninitiative nichts ergeben. Würde mich nur ungemein beruhigen wenn ich wüsste, dass ich per Verzicht einfach da rauskomme.

Vielen Dank, ich melde mich trotzdem am Montag noch mal bei der Regionaldirektion.

@yoshQ

natürlich kommst du per verzicht daraus. die egv ist dann außer kraft und hinfällig. das wird dir die regionaldirektion genauso sagen. genauso wie sie dir auch erklären, dass du dich auf jeden vermittlungsvorschlag zu bewerben hast und jede zumutbare arbeit anzunehmen hast. aber das hat dir sicher schon dein sb erklärt.

im alg1 gibt es keine egv, die gibt es nur im alg2.

wenn du dich nicht an die regeln hältst, wirst du sanktioniert. das ist in deiner egv klar und deutlich formuliert. du hast alles zu tun um deine bedürftigkeit zu beseitigen, daher die "unnötigen vermittlungsvorschläge" und die "unpassenden maßnahmen". du kannst natürlich auf alg2 verzichten, dazu lege einen zweizeiler vor am tresen und unterschreibe. dann lebst du von dem was du noch an geldmitteln hast und zahlst davon auch monatlich deine krankenkasse. dazu bist du gesetzlich verpflichtet.

solltest du sanktionen haben, dann gehen die beim nächsten bezug von leistungen weiter. irgendwann ist ja dein geld alle.

Die EGV gibt es sehr wohl bei ALG1, habe sie hier vorliegen.

Kläre das morgen mit der Regionaldirektion.

@yoshQ

nein im alg1 gibt es keine egv, die gibts nur im alg2

Diese Frage interessiert mich auch. Was würde es für die Krankenkasse bedeuten ?

Krankenkassenbeiträge müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.