ALG1 Bestandsschutz?
Hallo, kann mir jemand bei dem Thema Bestandsschutz helfen?
Kurz zu meiner Situation.
01.09.11 - 31.10.15 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 01.11.15 - 31.03.16 arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug 01.04.16 - 31.10.16 sozialversicherungspflichtig beschäftigt seid 01.11.16 - 28.02.17 arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug ab 01.03.17 werde ich wieder Vollzeit in Arbeit stehen.
Nun wurde mein Arbeitslosengeld nicht neu berechnet, sondern das ALG vom letzten mal der Arbeitslosigkeit genutzt. Nun ist es aber so das ich vom 01.04.16 - 31.10.16 mehr verdient habe als das Jahr zuvor. Kann ich gegen diesen Bescheid angehen und verlangen damit mein Einkommen bei der Berechnung mit einbezogen wird? Die Regel mit dem bestandsschutz ist mir schon klar, ist ja auch schön und gut für diejenigen die nach der ersten Arbeitslosigkeit weniger verdienen. Nun ist es in meinem Fall aber so das ich nicht weniger sondern mehr verdient habe. Das kann doch so nicht gerecht sein, das dort auch der Bestandsschutz angewendet wird.
Weiß jemand rat?
3 Antworten
Klingt ja fast nach Saisonarbeit.... wenn Du immer pünktlich über den Winter entlassen und im Frühjahr wieder eingestellt wirst.
Du hast ja zu kurz gearbeitet und neuen Anspruch auf ALG1 erworben zu haben. Daher ist es korrekt, dass Du keine neue Berechnung erhälst sondern quasi Deinen Restanspruch weiter verbrauchen kannst.
Sag ich doch! Du hast ja noch kein Jahr in dem neuen Job gearbeitet und kannst jetzt nur den Restanspruch von der letzten Berechnung erhalten.
Für eine Neuberechnung des ALG 1 muss vorher durchgehend mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben!
Nicht korrekt,innerhalb von 2 Jahren !
Ja, richtig, danke!
Du hast dir noch keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeit ) erworben,dazu hättest du dann innerhalb von 2 Jahren wieder min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen müssen !
Deshalb bekommst du nur den restlichen Anspruch.
Also wird es vermutlich nicht's bringen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen um auf neuberechnung zu hoffen?