Alg1 Aufhebungsbescheid?

2 Antworten

Hattest Du denn VOR der Arbeitsaufnahme der Arbeitsagentur gemeldet, dass Du am Tage X zur Probe arbeiten wirst ? Denn das verlangt die Behörde zwingend.

Meldest Du eine Arbeitsaufnahme ( selbst wenn es nur Probearbeit ist ) nicht vorab an, so kann es zu besagter Problematik samt Sanktionierung kommen. Für Meldeversäumnisse gibt es beim ALG I regulär eine Sperre von einer Woche.

Gehe daher am besten nächste Woche dort hin und versuche die Angelegenheit vor Ort abzuklären.

Also mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin habe ich es vorher abgeklärt und bescheid gegeben das ich probearbeiten werde und auch nach dem Probearbeiten bescheid gegeben das es mit der Stelle nicht klappt. 

@Rgruebchen

Dann könnte es ein Fehler seitens der Sachbearbeitung sein. Kläre es halt nächste Woche persönlich bei der AA. 

Warum hat es mit der Stelle nicht geklappt ? Warst Du ungeeignet, oder hast Du selber eine Fortführung abgelehnt ?

Dann muss ja bei der Agentur für Arbeit auch etwas schief gelaufen sein,denn ein Probearbeiten hast du vorher anzumelden und genehmigen zu lassen und wenn du das gemacht hast,dann stellt man dir auch dein ALG - nicht ein !

Ja iwie läuft da öfters was schief.. denn es war vorher angemeldet und nach dem Probearbeiten habe ich bescheid gegeben das es mit der Stelle nicht geklappt hat. Ich verstehe das alles halt wirklich nicht..