ALG1 3 monate sperre bekommen, habe ich Anspruch auf ALG2

8 Antworten

Du scheinst ja zumindest als Nothilfe für diese Zeit dann zur Überbrückung ALG II bekommen zu haben. Und "Arbeitsaufgabe" ist auch nach SGB II bei ALG II ein Grund für 3 Monate Sanktionierung. Daher ist es bei erwiesenem Selbstverschulden der Kündigung durchaus legitim, die Überbrückung durch das Jobcenter / Sozialamt lediglich darlehensweise zu gewähren und später zurückzufordern. Aber Du kannst dann zur betreffenden Behörde gehen und um ratenweise Tilgung ( in absoluten Härtefällen auch zeitweise Stundung ) bitten.

Stimmt das?

Ja. Allerdings wirst du aufgrund der Sperre auch nicht den vollen Regelsatz bekommen, sondern eine Strafkürzung von 30%.

Des weiteren musst du nachweisen, dass du über keinerlei nennenswerte Reserven mehr verfügst, die drei Monate aus deinem Vermögen zu bestreiten.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen findest du in den §§ 7 bis 13 SGB II.

Wenn du unter 25 bist,dann würdest du auch hier eine Sanktion von 100 % bekommen,erst ab 25 stünde dir ein um 30 % Sanktionierter Bedarf zu,diesen würdest du aber auch nur als zinsloses Darlehen bekommen,also nach deiner Sperre des ALG - 1 muss du das wieder zurück zahlen !

Auf Antrag kannst du das dann auch in Raten machen.

Ich kann es nicht verstehen warum man das geld was ich von Hartz 4 zurückzahlen Mus ich bin weiter hin noch Arbeitslos hartz4 und jobcenter ist doch das gleiche ding oder.

@cakir33

Hartz 4 oder aber ALG - 2 wird vom Jobcenter gezahlt,dies ist aber eine Sozialleistung,wird gezahlt,wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt und bedürftig ist,also seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann,dagegen ist das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit eine Versicherungsleistung,diese bekommt man gezahlt,wenn man unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert,unabhängig von der Bedürftigkeit,weil man dafür jeden Monat Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlt !

Wenn du nun deine Arbeit durch Selbstverschulden verloren hast und eine Sperre von 12 Wochen bekommst,dann kannst du ggf.eine sanktionierte ALG - 2 Leistung vom Jobcenter bekommen,weil du sonst deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst.

Dieser ist dann aber um 30 % gekürzt und weil dir aber normalerweise ALG - 1 zustehen würde,geht das Jobcenter nur in Vorleistung und das bedeutet nun mal,dass man dieses Geld nach Beendigung der ALG - 1 Sperre sehr wahrscheinlich zurückzahlen muss,dass kannst du mal im § 34 SGB - ll nachlesen.

Du kannst ALG II bei der ARGE beantragen, wenn du nachweislich ein sozialer Härtefall bist und sonst nicht überleben kannst. Das dir gewährte ALG II wirst du aber bei Bezug von ALG I wieder zurückzahlen müssen. So war das zumindest bei meinem Neffen, der auch einfach gekündigt hatte, weil er keinen Bock mehr hatte zu arbeiten.

nein du musst zum sozialamt. so einen paragraphen gibt es nicht bei eigenverschulden steht weder alg1 noch alg2 zu

Falsch.

ALG II steht jedem zu der arbeitsfähig und bedürftig ist.