ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

8 Antworten

die egv musst du nicht unterschreiben. wenn du die frist verstreichen lässt zum abgeben, wird man dir in den nächsten tagen diese sache als verwaltungsakt zukommen lassen. dann ist es für dich verpflichtend zur maßnahme zu erscheinen.

ein bewerbungstraining ist nicht verkehrt. gerade wenn deine bewerbung nicht optimal ist, kannst du dort neue impulse bekommen. weiterhin bist du verpflichtet dich auf alles zu bewerben was dich in arbeit bringen könnte u. deinen bedarf senkt oder beseitigt, auch arbeiten die nicht in deinem fachgebiet liegen. deine verpflichtungen beschränken sich darauf das du den ganzen tag damit verwendest, dir arbeit zu suchen - ob das in der chemiebranche oder putzen oder callcenter ist, ist völlig egal. deine anderen verpflichtungen in der freizeit musst du dann eben so planen, dass sie nachrangig sind. würdest du im arbeitsleben auch müssen.

Lange Rede kurzer Sinn:

ja du bist verpflichtet im Rahmen deiner MItwirkepflicht an solchen

Bewerbungstraining's mit zu machen.


Schön wär's, aber den Arbeitsvermittler kannst du nicht wechseln, da er dir zugeteilt wurde. Mach doch mit bei diesem Bewerbungstraining, denn du kannst eventuell davon profitieren. Könnte doch sein, dass deine eigenen Unterlagen verbesserungswürdig sind, sodass du bessere Karten bei deinen Bemühungen um einen neuen Job hättest.

Davon ab kannst du dich jederzeit eigeninitiativ weiter bewerben. Dieses Training soll bloss deine realen Chancen vergrößern, einen guten Job zu erhalten. Die EGV solltest du im eigenen Interesse unterzeichnen. Viel Glück! ;)

Ja, die Maßnahme ist Pflicht...

Die EGV brauchst du nicht unterschreiben, was dir aber nachher  zu weiteren Maßnahmen verhilft...(die sind schon mal nachtragend)

Den Sachbearbeiter kann man nicht so einfach wechseln, da muss schon etwas elementares Vorgefallen sein...

https://www.dielinke-sachsen.de/partei/zusammenschluesse/hartz-iv/einzelansicht/article/massnahme-vom-jobcenter-aviba-mit-druck-in-die-zeitarbeit/

Interessanter Artikel dazu.

Ich weiß nicht, inwieweit das verpflichtend ist. Allerdings würde ICH sowas ablehnen.

Nur, weil der Vermittler dieser Meinung ist, muss das ja nicht stimmen.

Zum Wechsel:

http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/leben-mit-hartz/sb-wechseln-wie-man-seinen-sb-pap-fallmanager-vermittler-wechselt/?wap2

Ich saß selbst schon in einer solchen Maßnahme (nannte sich 50+) und es lief tatsächlich so ab, wie im verlinkten Artikel beschrieben. Wir waren ca. 25 Personen - keinerhat dadurch einen Job gefunden.

das ist immer so. da findet man nie einen job durch.