ALG1 - Maßnahme aufzwingen?
Hallo! Ich weiß es wurden schon haufenweise Fragen zu dem Thema gestellt, aber ist ja bei jedem eine andere Situation. Folgendes: ich bin seit dem 13.08. arbeitslos da meine ehemaligen Chefs meine Ausbildung beendet haben, aufgrund von Vermutungen. Jetzt suche ich schon die ganze Zeit aktiv nach einem Job, fahre fast jeden zweiten, dritten Tag rum und frage mich durch. Gestern hatte ich einen Termin beim Amt (AV). Dort hatte ich wieder mal das Gefühl, dass man meine Wünsche und, ich nenne es jetzt mal Träume, nicht ernst nimmt. Erst wurde mein Ausbildungswunsch und meine Vorstellungen schlecht gemacht und dann wurde ich Hals über Kopf in eine Maßnahme gesteckt, sollte den Zettel direkt da unterschreiben. Die Maßnahme würde am 23.11 anfangen. Ablehnen wollte ich es trotzdem nicht da man ja immer wieder davon hört, dass die unglaublich Spaß daran haben Leistungen zu kürzen. Meine Frage daher: ist es rechtens, dass die einen so unter Druck setzen etwas zu unterschreiben und man da nicht mal drüber nachdenken kann? Es kann doch nicht sein, dass das Amt so eine "Macht" über alles und jeden hat und sich alles erlauben darf!! Dieses Thema ist echt ein rotes Tuch für mich, wirklich. Würde mich über ernste Antworten sehr freuen, danke!
7 Antworten
So was tut das Amt gerne um Leute einzuschüchtern und dir deine Rechte vorzuenthalten du hast auch bei einer Maßnahme das recht sie abzulehnen Aber Vorsicht die wollen dich dan zb gar nicht mehr unterstützen..Wen sie deinen Ausbildungs wunch direkt Schelcht reden obwohl du schon in diesere warst dan vorsicht diese typen werden dan niemals helfen..Aber bevor du die maßnahme ablehnst soltest du dich genauer über diese informieren wen sie etwas sinvolles für dich ist kanst du sie auch machen auch kanst du dich während einer Maßnahme weiter bewerben.Da darf keiner verbieten das du zu einem Vorstellungsgespräch gehst.(must es nur nachweisen)Du hast das recht dich in aller Ruhe das Schriftstück durchzuleesen und auch dich über diese Maßnahme zu Informiern wen sie dir das nicht zugestehen ist das eine Nötiegung.Ämter informieren dich auch nicht immer über alles oder tun so als Hätten Sie Das Recht eine Ausländischen Botschaft.Leistungen können sie nur kürzen wen du zb zustimmst in die maßnahme zu gehen und es ddan nicht tust nur weil du zb eine Maßnahme ablehnst kann und darf dir keiner etwas An Leistungen streichen.Deswegen benutzen sie auch immernoch den eingliedervertrag obwohl keiner diesen unterschreiben mus und Konsequenzen daraus darf es nicht geben da das durch das bundesverfassungsgerich karlsruhe si entschieden worden ist.Der Beste tip ist du schaust dir mal das Sozialgesezbuch etwas genauer an und wen sie dir mal leistungen streichen wollen hast du da auch die besten argumente um das durch einen wiederspruch zu verhindern (meistens 5 vor deren artikel oder 5 dahinter)
ist es rechtens, dass die einen so unter Druck setzen etwas zu unterschreiben und man da nicht mal drüber nachdenken kann?
Nein. Du kannst das zur Prüfung mit nach Hause nehmen - ebenso wie die EGV.
Super. Ich wurde quasi dazu gedrängt das vor Ort zu unterschreiben..
Du erwartest vom "Amt" regelmäßig Geld und dann darf das "Amt" von dir entsprechende Mitarbeit verlangen.
Wenn Du aufgrund von Vermutungen gekündigt worden bist, warum hast Du dann keinen Kündigungsschutzklage eingereicht?
Da muss kein Grund genannt werden.
Was bekommst du denn nun? Alg1 oder Leistungen der ARGE?
Hoppla. Ich bekomme ALG 1.
Okay ;) Ich nehme an, du bist bei der Berufsberatung? Wenns noch um Ausbildung geht... Die Berufsberater haben eine SEHR realistische Sicht auf die Chancen in einzelnen Berufen und wie gut der entsprechende Bewerber dafür geeignet ist. Mitunter MÜSSEN sie (gefühlt) Träume zerstören, weil nicht jeder Traum der Realität standhält. Über Maßnahmen kann man reden. Was sollst denn machen?
Ich war völlig vor den Kopf gestossen und konnte nicht mal was dagegen sagen in dem Moment. Und das es diese Klage gibt, wusste ich nicht. Aber es war doch noch in der Probezeit ..