ALG II und die gekündigte Lebensversicherung!

7 Antworten

Das Landessozialgericht in Hessen hat bestätigt (Az. L 7 AS 50/06 ER) das kein Anspruch auf ALG2 besteht wenn die Lebensversicherung ohne Verluste gekündigt werden kann, und der Erlös zum bestreiten des Lebensunterhaltes genutzt werden kann.

Was heißt hier ohne Verluste?

Eure Lebensversicherung müßt Ihr nicht Kündigen wenn der Rückkaufswert die eingezahlten Prämien um mehr als 10 % unterschreitet. Ihr müßt also alle eingezahlten Prämien zusammenzählen und bei eurer Versicherung den Rückkaufswert errechnen lassen.

Die Lebensversicherung muß von euch nicht gekündigt werden sobald der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Prämien um 10 % unterschreitet. In dem vorgenannten Urteil lag der Rückkaufswert nur ca. 80 Euro unter den eingezahlten Prämien.

ALG2 Empfänger steht ein sogenanntes Schonvermögen zu, das pro Lebensjahr 150 Euro beträgt. Ein 40-jähriger ALG2 Empfänger kann so also ein Vermögen von 6000 Euro besitzen ohne das sein Anspruch auf ALG2 gefährdet ist.

Wenn seine vorhandene Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient besteht ein zusätzlicher Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr. Hierbei muß allerdings in der Versicherungspolice ausgeschlossen sein das kein Anspruch auf die Lebensversicherung vor dem 60. Lebensjahr besteht. (quelle:http://www.sozialleistungen24.de/alg-2-hartz-iv/was-geschieht-mit-meiner-lebensversicherung-bei-alg-2-hartz-4/) Hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

Lebensversicherung als Altersvorsorge: Dient Ihre Lebensversicherung der Altersvorsorge und haben Sie vertraglich vereinbart, das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zu verwerten, gilt hierfür ein weiterer Freibetrag von je 750 Euro pro Lebensjahr (vgl. § 12 Abs. 3 SGB II. Eine derartige Vereinbarung kann durch einen vertraglichen, unwiderruflichen Verwertungsausschluss erreicht werden (§ 165 Abs. 3 VVG). Dazu gehört auch, dass ein Rückkauf, eine Beleihung oder eine Kündigung nicht möglich sind. So kann der besondere Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen gesichert werden. Diesen zusätzlichen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr gibt es nur, wenn im Vertrag schriftlich vereinbart wurde, dass die Versicherung in Höhe dieses Freibetrages nicht vor der Altersgrenze von 65 Lebensjahren ausgezahlt werden darf.>

Die Person darf 150 Euro pro Lebensjahr als Spaguthaben haben. Also kein Problem.

Kinder dürfen übrigens 250 Euro pro Lebensjahr als Sparguthaben besitzen.

Angeben müssen Sie dieses Vermögen auf jeden Fall. Ob die Person das Vermögen erst verwerten muss, bevor sie wieder Sozialleistungen beziehen kann, hängt vom Alter und dem sonstigen Vermögen ab. Erwachsende dürfen einen Freibetrag von maximal 9.750 Euro nicht überschreiten. Berechnet wird das Schonvermögen wie folgt: Lebensjahre * 150 Euro. Im vorliegenden Fall dürfen also 7.650 Euro insgesamt angespart sein, ohne dass das Amt darüber verfügen darf.

Abgesehen davon: Der Rückkaufswert der Lebensversicherung klingt sehr niedrig? Wie viel wurde denn eingezahlt? Und über welchen Zeitraum wurde angespart? Meistens führt eine vorzeitige Kündigung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung zu Verlusten für den Versicherungsnehmer. Ob dies bei Ihnen auch der Fall ist, können Sie mit Hilfe eines kostenfreien Rückkaufswertrechner überprüfen – einfach googeln…

Lebensversicherung ist ein Vermögenswert.

Bevor das Jobcenter die Verwertung verlangen darf, ist im Grundsatz in drei Schritten zu prüfen.

  1. Übersteigt der Wert des Vermögens den individuellen Freibetrag (§ 12 SGB II)?
    Sollte nicht noch weiteres Vermögen vorliegen, scheitert das Ganze schon an dieser Stelle, da der Freibetrag mindestens 3100 EURE beträgt.
  2. Ist die Verwertung möglich?
  3. Ist die Verwertung zumutbar?