ALG II in der Mietbescheinigung steht die Falsche qm² was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Wohnfläche nicht im Mietvertrag steht, ist sie auch nicht zugesichert. Du hast halt eine Wohnung gemietet zu der Miete wie im Mietvertrag stehend. Das dürfte aber für das JC kein Hindernis sein, wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind.  Das ist primär und nicht die Größe der Wohnung.

sag deim vermieter bescheid machste bisschen stress das die wegen mietzahlungsaussetzung oder sowas gedroht haben vll. macht er dann schneller wenn er denkt das keine miete mehr ankommt is zwar fies aber vll. klappt es

Nun ja ich denke nicht das er dadurch schneller macht.... ich werde es mal so versuchen... Ich denke wenn ich dann tatsächlich keine Miete zahle könnte ich mit ernsten Konsequenzen rechnen oder nicht?

@MiraTaria

Ich denke wenn ich dann tatsächlich keine Miete zahle könnte ich mit ernsten Konsequenzen rechnen oder nicht?

Ja, Du kannst mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Im Übrigen ist der Vermieter gar nicht verpflichtet, Mietbescheinigungen auszufüllen.

Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn darauf hinweisen, dass du dir im Falle, er reagiert nicht oder erst Monate später, anwaltliche Hilfe über den Mieterverein holst (ob du das wirklich vorhast oder tun würdest, ist ja was anderes.

Natürlich hast du Anspruch auf einen ordentlich ausgefüllten Mietvertrag und die Mietsache - die Wohnung - muss darin detailliert und richtig beschrieben sein.

Und warum solltest du die Kündigung bekommen? Solange du Miete zahlst und dich verhältst, wie man es von einem ordentlichen Mieter erwartet, kann nicht viel passieren. Nicht aufgrund dieser Geschichte.

Einen Mieter einfach so loszuwerden, ist eh schon nicht ganz einfach, eine hochschwangere Mieterin ohnehin nicht.

Sollte er dir kündigen - nicht akzeptieren. Wenn er dich dennoch raushaben will, dann muss er eine Räumungsklage bei Gericht einreichen und die wird er - allein mit diesem Hintergrund - nie durchbekommen.

Ich würde mich an deiner Stelle (nur wenn du es zu deiner Beruhigung von entsprechender Stelle hören willst) noch mal bei Mieterbund oder Mieterverein beraten lassen, aber ich bin sicher, dort erzählt man dir das gleiche.

Du kannst ihn allerdings auch schriftlich darüber  in Kenntnis setzen, dass er einen Mietzins in Höhe von x Euro für eine (angeblich) 86 qm große Wohnung vereinbart hat, da deine Wohnung allerdings 20qm weniger hat, wirst du ab sofort die Miete entsprechend kürzen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes zum Beispiel durch eine Fachfirma, die die Wohnung vermisst, wirst du also eine "gekürzte" Miete zahlen.

Du kannst ihn allerdings auch schriftlich darüber  in Kenntnis setzen, dass er einen Mietzins in Höhe von x Euro für eine (angeblich) 86 qm große Wohnung vereinbart hat, da deine Wohnung allerdings 20qm weniger hat, wirst du ab sofort die Miete entsprechend kürzen.

Das dürfte problematisch werden. Sofern die Wohnungsgröße nicht vertraglich fixiert wurde (das ist keine Pflicht), kann hier auch keine Mietkürzung stattfinden. Dazu fehlt dann nämlich die Grundlage.

Demnach wird der Mietpreis für die "gesehene" Wohnung gezahlt.

er soll eine neue ausstellen, nichts anderes

Alles gelesen?

Unser Vermieter braucht nämlich immer extrem lange um zu Antworten oder generell etwas zu erledigen.

@Sonnenstern811

ja, dann droh ihm, dass sie keine miete mehr zahlen ,wie er sagt

es ist trotzdem einzige möglichkeit

so etwas falsch auszufüllen, ist rechtlich nie gut

wer als Mieter weniger Miete zahlen will, muss er auch beweisen, dass die Wohnfläche falsch ist, dazu mußt Du einen Fachmann/-frau beauftragen, damit die Räumlichkeiten exakt vermessen werden...

solltest Du nachweisen die Whg. ist mehr als 10% kleiner als angegeben, kannst Du dann die zuviel gezahlte Miete zurück erhalten , wenn nicht im Vertrag die Größenangabe schwammig oder gar nicht eingetragen ist geht das aber nicht! Auch nicht wenn die Whg. als Galeriewhg. angeboten wurde ohne exakte Wohnflächenangabe!

Da Du jetzt für ein Amt die Angemessenheit der Whg.gr. angeben mußt,wird der Vermieter die qm² wohl aus dem Bauplan rausgesucht haben .. 

Wenn die qm² Angabe korrekt ist, kann Dein Mietzuschuss und die Nebenkosten gekürzt werden, ausziehen müßt ihr nicht, aber die Differenz selber zahlen..

m..G. ;)h