ALG II Hartz 4 Antrag - Anlage MEB

6 Antworten

Eine solche Liste kann ja niemals vollständig sein. Außerdem ist eine solche Entscheidung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Es gibt exotische Krankheiten, die unmöglich in einer Liste erfasst werden können.

http://hartz.info/index.php?topic=2598.0

Ist eine schwierige Frage, die von Fall zu Fall unterschiedlich beantworten ist.

Grundsätzlich ist erstens der tatsächliche Mehrbedarf zu übernehmen - d.h. Pauschalen sind unzulässig - und zweitens sind die in den Fachhinweisen der Jobcenter angeführten Krankheiten und Krankheitsbilder nicht abschließend.

da stehen im Formular MEB auch nur 80 % schwere Erkrankungen, HIV, bösartiger Krebs usw... Gesundheitserhaltung bei bestimmten Krankheitsformen ist offensichtlich nicht vorgesehen. jedenfalls ist es natürlich kostenfaktor reduzieren. Das mit der unzulässigkeit der Pauschalen wusste ich auch noch nicht.

Nur noch bei neun von ehemals 17 chronischen Krankheiten gewähren die Behörden einen Hartz IV Mehrbedarf. Wer bislang Mehrbedarf wegen Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie oder Hyperurikämie erhielt, bekommt dafür nun nichts mehr - nur einen Bescheid über "Wegfall des bisherigen ernährungsbedingten Mehrbedarf". Auch ALG II Bezieher mit Colitis ulcerosa, HIV, Krebs, Leberinsuffizienz, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose erhalten keinen Mehrbedarf mehr, wenn kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt.

Geregelt ist dieser Mehrbedarf in § 21 Abs. 5 SGB II: "Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe."

Schau hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mehrbedarf-bei-chronischen-krankheiten2084.php