ALG II bei eigener Kündigung + Gehalt
Guten Tag, ich habe eine Frage, auf die ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden habe! Ich habe zum 31.12.12 gekündigt und mich am 2.1.13 arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf ALG II gestellt. Da ich aber ja Ende Dezember noch Gehalt bekommen habe, wollte ich wissen ab wann mir ALG II zusteht? Das mir was gekürzt wird, weil ich selber gekündigt habe, ist mir klar (30 %???), aber trotzdem müsste ich doch westens die Miete und einen kleinen Anteil bekommen oder? Würde nur gerne wissen, ob ab 1.1.13 oder 1.2.13? Vielleicht kann mir ja einer eine kurze Antwort geben.
5 Antworten
Eigenkündigung bedeutet im Alg1 Sperre von 12 Wochen und im Alg2 eine Sanktion von 3 Monaten in Höhe von 30% oder 100% auf deinen Regelbedarf bei erster Pflichtverletzung.
Musst du Alg2 beantragen, weil du im Alg1 eine Sperre bekommen hast, kann JC evtl Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten anmelden und Leistungen zurückfordern.
Gehaltszufluss Ende Dezember bedeutet im Grundsatz voller Alg2-Anspruch im Januar abzgl. natürlich des Sanktionsbetrages.
Wei du hier nicht auf guteantwort.net bist ;)
Wer selbst kündigt bekommt 12 Wochen kein Geld. Ausnahmen gibts aber, z.Bsp. bei sex. Belästigung i.d. Firma, es gibt keine Lohnzahlung, Missachtung der Sicherheitsbestimmungen wodurch man sich o. andere gefährden würde oder von berufs- bezogen gesehener unzumutbarer Tätigkeiten o.a. Missstände.
quatsch
Kein Quatsch. Das nennt sich "Kündigung aus wichtigem Grund". Es ist einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten sich z.Bsp. immer wieder sexuell belästigen zu lassen oder monatelang keinen Lohn zu bekommen! Mir ging das mal so, ich hab mich beraten lassen und das Arbeitsamt hat es akzeptiert. Auch wenn Sicherheitspflichten grob verletzt werden, man Leib und Leben dadurch gefährden würde, dann kann man die Arbeit verweigern und kündigen. Die Frage ist eher ob man das Kreuz dazu hat!
ob und wieviel du trotz Sperre bekommst kann ich dir nicht sagen, aber wenn du dein Geld für Dezember im Januar bekommst, dann hast du für diesen Monat keinen Anspruch auf Geld vom Amt. Hast du dein Dezember-Lohn im Dezember bekommen dann hast du (die Sperre jetzt mal außen vor) ab Januar Anspruch...
immer vorrausgesetzt, es besteht ein anspruch auf alg II.
natürlich..mir kam es auf das Zufluss-Prinzip an.............
Es ist traurig wieviele falsche Antworten hier gegeben werden ! Leistungen werden ab dem 1. des Monats gewährt in dem der Anrag gestellt wurde, sofern da schon Hilfebedürftigkeit bestand. Dies bezieht sich sowohl auf die Kosten der Unterkunft als auch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt. (Neuregelung ab 2011) Bei Eigenkündigung wird man mit einer Sanktion von 30% Minderung gesegnet (nicht KDU), wenn im Jahr davor nicht schon Vertöße vorkamen. Natürlich werden noch ausstehende Bezüge berechnet, so das nicht unbedingt ab Monat der Antragstellung gezahlt wird, aber das alles werden Sie schon erfahren haben.
Da ich nicht länger als 12 Monate beschäftigt war, bekomme ich auch kein ALGI, deswegen gleich der Antrag auf ALG II! Und mit der Miete muss ich dann selber klarkommen, wer die zahlt oder wie??? Was wäre denn zb ein trifftiger Grund???
Ja genau so oder so ähnlich habe ich es mir gedacht. Also wird die Miete usw doch gezahlt?? Wieso schreiben alle anderen, was anderes?;)