ALG I wurde gekürzt, da mündlich die Aussage erfolgte zukünftig gerne 30 Stunden die Woche zu arbeiten?

3 Antworten

Es ist leider so - und war auch immer so - daß das Entgeld immer für die Zukunft berechnet wird. Wenn Du also wünschst, nur noch 30 Stunden zu arbeiten, dann wird das Geld auch auf 30 Stunden berechnet. Denn der zukünftige Lohn wäre ja auch um einiges kürzer, so daß die Gefahr besteht, daß Du keine Arbeit annimmst, weil das Alo-Geld höher ist.

Es ist gesetzlich so....die Agentur für Arbeit  darf dir abverlangen, dass du dem Arbeitsmarkt für 40 Stunden zur Verfügung stehst, um die volle Höhe des Arbeitslosengeldes zu bekommen?

Das Arbeitslosengeld bezieht sich immer auf die Arbeitszeit, für die der Arbeitssuchende zur Verfügung steht. Dabei ist unerheblich, wie viele Stunden er zuvor tätig war.

Hallo, danke für deine Antwort...

Was passiert denn wenn ich die Angaben ändere und bereit bin 40 Std/ woche zur Verfügung zu stehen...

Wird dann das ALG I neu berechnet und ich bekomme die volle Summe?

Mich ärgert nur dass ich keinen Hinweis von der Sachbearbeiterin bekommen habe, was die Kürzung des ALG I betrifft wenn man eine geringere Arbeitsstundenanzahl angibt..

Danke schon mal für die Antwort

@schnecke7678

Ich denke schon......wobei ich nicht weiß, wie die Agentur für Arbeit reagiert.....das muss du vor Ort klären.......und du musst denke ich auch begründen warum nun doch deine Meinungsänderung?

Eigentlich musst du doch einen Änderungsbescheid bekommen haben für die Kürzung auf 30 Stunden......damit hat man dich informiert......

@elenore

Hallo, Sorry ich nerv bestimmt schon aber ich dass erste mal Arbeitslos und deswegen wahrscheinlich schön in diesen Schlammassel gelandet.

Habe keinen Änderungsbescheid bekommen, nur den Bescheid  vom Jobcenter wo die Berechnung festgelegt wurde und in welcher Höhe das ALG I ausgezahlt wird... abzüglich Steuern usw. 

deswegen bin ich ja auch so entsetzt dass ich keine Hinweis darauf bekommen habe dass eine Stundenreduzierung sich auf das ALG I auswirkt, dann hätte ich dem nie zugestimmt sondern wäre bei 40 Std. geblieben....

LG Sabine

Wenn der Widerspruch bereits abgelehnt ist, dann bleibt dir nur noch der Weg über das Sozialgericht!