ALG 2 Antrag wurde abgelehnt, was nun?

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Du kannst Erklärungen zu einer Frage unter der alten Frage hinzufügen, dazu musst du keine neue Frage stellen. Also mal hier meine Erklärung.

"Gestern war ich beim Jobcenter und die meinten dass mein Antrag
abgebrochen ist weil ich diese unterlagen (Kontoauszüge und
Mietaufschlüsselug) nicht nachgereicht habe."

Ein Antrag kann nicht "abgebrochen" werden wie das Booten eines PC - da denkt wohl der abgebrochene Informatiker ;-). Ein Antrag wird einfach nicht bearbeitet, wenn die Mitwirkung des Antragstellers fehlt!

SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung: "(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert."

Dir wurde als die Leistung versagt! Und zwar "bis zur Nachholung der Mitwirkung". Ein Widerspruch kann hier helfen, besser und schneller hilft aber eine

SGB II § 67 Nachholung der Mitwirkung: "Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen."

Man liefert also einfach die geforderten Unterlagen. Und zwar in den vom Amt gewünschten Kasten - oder direkt auf den Schreibtisch, mit der Bitte um eine Bestätigung der Lieferung. Und nach der Prüfung dieser Unterlagen gibt es "nachträglich" die gewünscht Leistung.

Bis dahin kann man auf Antrag einen Vorschuss erhalten auf die Leistung, soweit deren Höhe bereits jetzt schon klar ist:

SGB I § 42 Vorschüsse "(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."

So läuft die Sache, nicht per Widerspruch. Gegen was überhaupt? Gegen verlorene Unterlagen? Gegend die Versagung wegen fehlender Mitwirkung? Möglich ist das, aber nicht sehr erfolgversprechend!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegst,dann können sie sich bis zu 3 Monate Zeit lassen dir ein Ergebnis zukommen zu lassen,erst danach kannst du beim zuständigen Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einleiten !

Du schreibst,der Antrag wurde abgelehnt,weil du deiner Mitwirkungspflicht angeblich nicht nachgekommen bist und fehlende Nachweise nicht beigebracht hast.

Das Problem ist,du musst den Nachweis erbringen das du es auch tatsächlich gemacht hast,an deiner Stelle würde ich einen Widerspruch einlegen und darin angeben das du diese Nachweise an Tag X schon erbracht hast und sie nun erneut erbringst.

Da musst du keinen neuen Antrag stellen,wenn du Mittellos bist,dann erbringst du die benötigten Nachweise und dann bekommst du auch deine Lebensmittelgutscheine.

Du machst dir eine Kopie von deinem Widerspruch,den kannst du zusätzlich zu deinen Nachweisen wegen der Mittellosigkeit vorlegen,dann sehen sie das du gegen die Ablehnung vorgegangen bist.

wenn du mit der entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du widerspruch einreichen. ein solcher kann bis zu 6 monate warten, gerade wenn es nicht wichtig ist. da es abgelehnt wurde, hast du genügend einkommen um deine kosten zu tragen. was soll es dir also bringen?

Du musst dem JobCenter durch Vorlage deines Kontoauszugs belegen, dass du "mittellos" bist. Dann muss man dir trotzdem helfen. Da musst du nur persönlich hin, und etwas Zeit mit bringen.

Hab ich unzählige male gemacht. Bringt nichts

@breezy101

Dann bist du wohl nicht mittellos.

Um dir sachlich Richtig antworten zu können muss man deine Lebensumstände kennen. In der Regel werden ALG2 Anträge sehr sehr selten Grundlos abgelehnt.

Die Sachbearbeiterinnen meinte ich hätte nicht mitgewirkt. Da unterlagen gefehlt hatten die ich vor Wochen abgegeben hatte.

@breezy101

Hoffentlich hast du dir das quittieren lassen. BEHAUPTEN nützt da nichts.