ALG 2 Empfänger und Fernstudium?

7 Antworten

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Da hilft ein Blick in die Fachanweisung zu § 7 SGB II, an die die Vermittler-Trulla gebunden ist.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG besteht für Studierende nur dann, wenn das Studium die Arbeitskraft des Studenten im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 5 BAföG). Dies wird bei einer Vollzeitausbildung an einer Hochschule unterstellt (Tz. 2.5.3 der BAföG-VwV). Für ein Teilzeitstudium besteht demnach kein Anspruch auf Ausbildungsförderung, da die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch genommen wird. Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 greift in diesen Fällen nicht und Leistungen nach dem SGB II sind zu gewähren, wenn der fehlende BAföG-Anspruch nachgewiesen wird. Es ist in jedem Einzelfall, in dem der Antragsteller keine Leistungen nach dem BAföG bezieht, festzustellen, ob der Förderbarkeit nach dem BAföG die Regelung des § 2 Abs. 5 BAföG entgegensteht. Die Entscheidung über den Förderausschluss nach § 2 Abs. 5 BAföG trifft die örtliche BAföG-Stelle.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Also: explizite Förderung muss es nicht geben, Leistungen müssen weiterlaufen, wenn du Förderausschluss nachweist.

Ok; ich frag mal so:

Wenn ich einfach ein Studium anfange bei der Fern uni Hagen (Fernstudium) muss ich das bei dem Jobcenter angeben? Muss ich mich überhauot auf diesen Papierkrieg einlassen?

@surfer1980

Da es leistungsrelevant sein kann (weil BAföG-Förderung zumindest theoretisch möglich ist), musst du es auch angeben. Erbringst du den Nachweis des Förderausschlusses nicht, kann JC auch später rückwirkend einstellen und Rückforderung geltend machen. Über den Nachweis kommst du also nicht drumrum, es sei denn, du setzt auf Risiko ...

@VirtualSelf

Dann sieht das ganze ja wieder blöd aus. Ich sage es geht sie sagt ich streiche. Ich muss klagen Das kostet und auf den kosten bleibe ich wieder sitzen oder wie?

Wie schlecht it das den ?

@surfer1980

Du wirst nicht klagen müssen; hol dir zeitnah die BAföG-Ablehnung ; stellt die Trulla dennoch Leistung ein, zunächst Fachaufsichtsbeschwerde, dann Widerspruch - hier wird es dann spätestens enden - und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht, damit Leistung erstmal weiterfließt.

@VirtualSelf

Kann ich BAfög vor Anmeldung des Studiums einholen oder muss ich mich erst einmal angemeldet haben?

@surfer1980

So ein kleines Update. War heute wieder beim JobCenter. Wurde heute aber zu einem anderen Mitarbeiter geleitet.

Diesem habe ich dann meine Überlegungen bezüglich Studium erzählt. Er hat mir dann bestätigt dass es kein Problem wäre das ich nebenbei studiere allerdings müsste ich halt zusehen was mit den KOsten ist. Diese würden nicht von dem Jobcenter übernommen werden.

Scheint also doch kein Problem darzustellen. Nebenher zu studieren sofern man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Natürlich kannst Du das Fernstudium auf eigene Kappe angehen. Da wird auch nichts gekürzt, Was es aber nicht geben wird ist eine Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Nun da hast Du es mit einer besonders schlauen Mitarbeiterin zu tun, schlau in dem Sinn, das Sie zu Dumm ist einen Text zu verstehen, aber schlau genug ist Ihn als Vorschrift auszulegen. Ist wohl Katze-Fan, sei schlau stell dich Dumm.

Dir steht kein Bafög zu, demnach greift Harz IV weil du selbst bei einem Freizeitstudium einen 40 Std Job annehmen musst, ich denke mal hier wirst Du nur mit harten Bandagen (Klage) weiterkommen, oder mit dem Sprichwort "Schweigen (kein Wort von einem FS) ist Gold".

Danke für die Antwort. Werde wohl ein fernstudium aufnehmen.

Wenn ich hier die ganze geschcihte schreiben würde, wäre das eh unglaublich. Meine Beraterin sagt mir auch einfach so dass eine Umschulung für mich 32 Jahre alt nicht in frage kommen kann weil ich einfach zu alt bin. Und ich dann entsprechend auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen hätte.

Ne Selbstständigkeit wäre auch etwas was sie nicht fördert weil sie ja Interesse hat das ich in eine Vollzeitbeschäftigung komme und entsprechen wieder in die Arbeitslosenkasse einzahle. Bin bei der Dame echt auf die dümmste Mitarbeiterin des JObcenters gesoßen glaube ich. Das erste Gespräch war der Hammer aber darauf will ich nun hier nicht eingehen.

@surfer1980

Verwaltungsbeamte und Sachbearbeiterinnen, halten sich strikt an die Vorgaben, ihrer Vorgesetzten. Ich habe erst vor ein paar Tagen die BA verklagt, die sich Paragraphen bedient, die für das Elterngeld neu formuliert wurden, und ich bin nicht im Vaterschaftsurlaub, ich wollte nur mein ALG 1 richtig und nicht fiktiv "nach einem Arbeitsunfall" mit anschließender Aussteuerung, berechnet haben.

Sie lassen es einfach auf eine Klage ankommen, bei 100 Personen die das gleiche Problem haben und das bei 8000 Arbeitsunfällen im Jahr ist noch wenig angenommen, lohnt es sich immer für die BA, es auf eine Klage ankommen zu lassen, zumal man, bevor es zu einem Präzedensfall kommt, sich immer noch "stillschweigend" einigen kann.

Es ist einfach Soziale Politik, nichts persönliches gegen Dich.

@BluePapillion

Mit andern Worten unfair und nicht gerechtfertigt. Dei Aufgabe von dennen ist mich und andere wie mich fit für den Arbetismarkt zu machen und nicht auf solch dubioser Art noch Gewinn zu erzielen.

@surfer1980

Sie haben mittlerweile begriffen, dass ihre Standartprogramme (EU-Führerschein, Security und Führerscheinkurse) keinen wirklichen nutzen haben. Und beschränken sich deshalb lieber auf die Erhaltung der eigenen Arbeitsplätze.

Einer Arge Sachbearbeiterin ist es zu verdanken, dass jetzt aus Steuergeldern 4000 befristete Arbeitsverträge in unbefristete Festanstellungen umgewandelt werden mussten. Das sind mehr Jobs als wie die Arge in 5 Jahren selber vermitteln konnte.

Da ist kein Geld mehr für Bittsteller, das heißt es sparen, auf Teufel komm raus.

:-)))

Hat die einen Knall? Du kannst doch ein Fernstudium machen in deiner Freizeit, wenn du willst. Solltest du eine Arbeitsstelle finden, kannst du ja immer noch abends und am Wochenende studieren, das ist doch dein Problem.

Das habe ich noch nie gehört, dass man keine Fortbildung machen darf als ALG II-Empfänger. Bist du sicher, dass sie dich richtig verstanden hat?

Ich habe mit Nachdruck erklärt dass es sich um ein Teilzeitstudium handelt. Ich also weiterhin dem Arbeitsmarkt voll zur verfügung stehen würde. Sie meinte sobald ich Student wäre egal ob Teilzeit oder Vollzeit würde ich den Anspruch auf ALG2 Verlieren.

Ich müsste mir dann halt Gedanken machen wovon ich leben würde.

@surfer1980

Was ist denn ein Teilzeitstudent, lass Dir das mal von Ihr erklären.

Soll Sie Dir denn Paragraphen aufzeigen wo das Explizit steht.

@BluePapillion

Wenn Sie zu Dumm ist den Text zu lesen, dann sag ihr sie soll einen auf Intelligent machen.

Ob ALG2-Empfänger ein Fernstudium betreiben dürfen, das regelt Paragraph 7 Abs. 5, SGB II.

Demnach haben Studenten/Fernstudenten kein Recht auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch ALG2, wenn ihre Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsgesetzes grundsätzlich förderungsfähig ist.

Mit “förderungsfähig” ist die Möglichkeit gemeint, BaföG als finanzielle Unterstützung zu beziehen. Paragraph 2 Abs. 5 BaföG besagt, dass diese Ausbildungsförderung nur dann möglich ist, wenn ein Studium/eine Ausbildung die Arbeitskraft des Betreffenden voll in Anspruch nimmt, d.h. 40 Wochenstunden.

Ein Fernstudium unterliegt aber keiner Einschränkung was die Studienzeit betrifft, du kannst es jederzeit auf unbestimmte Zeit auf Eis legen.

Dies bedeutet, dass ein Fernstudium für ALG2-Empfänger als Teilzeitstudium in Frage kommt, da Gelder durch BaföG in diesem Falle nicht bezogen werden können.

Ob letztlich 10 Stunden oder 40 Stunden pro Woche effektiv studiert wird, ist nicht von Belang, da keine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsgesetzes möglich ist.

@BluePapillion

Wenn Sie zu Dumm ist den Text zu lesen, dann sag ihr sie soll einen auf Intelligent machen.

DAS sollte er besser nicht sagen. Dann kriegt er garantiert nix mehr. ;-)

@BluePapillion

Ein Fernstudium zeichnet sich ja gerade dadurch aus, das es berufsbegleitend (also auch wenn man arbeitslos ist) absolviert werden kann.

Es ist deine Sache, wenn du das machst. Du musst das selber zahlen, aber kürzen dürfen die deshalb nichts. Ich wollte mich weiterbilden zum Denkmalschützer, da hat man mir auch gesagt ich muß es selber zahlen, aber von Kürzung war keine Rede. LG