Alg 2 - welche Nachteile kann es haben bei der Jobsuche?-z.B. jeden Job annehmen

3 Antworten

Hallo,

Zunächst mußt Du mal daran denken, ob Du noch unter 25 bist und diesbezüglich noch zusätzlich die Finanzkraft Deiner Eltis abchecken. Bis zu Deinem 25. Lebensjahr sind ansonsten Deine Eltern vorrangig noch für Dich unterhaltspflichtig.

Und die Eltis haben doch gewiss ein Auto, mit dem sie Dich zu dem einen oder anderen VSG auch notfalls hinfahren könnten. Und wegen der Kaution solltest Du zunächst mal diverse Wohnbau - Gesellschaften abklappern, denn da hast Du gute Chancen, sie auch mit einem schlechter bezahlten Job monatlich zur normalen Miete abzustottern.

mfg

Parhalia

über 25 und es gibt eigentlich ständig nur Differenzen daheim und dann bekomme ich garnichts zu den 100€. die letzten 2 Monate bin ich nur mit dem Fahrrad unterwegs und wir sprechen nicht miteinander.

@snoopyne

Dann hast Du zumindest schon einmal Argumentationsgrundlagen, von daheim auszuziehen.

Du solltst Dir aber vorab mal einen Termin mit der ArGe vereinbaren, was Du vorab berücksichtigen solltest. Potentielle Jobs kannst Du Dir ja vorher schon selber suchen und gleichzeitig abchecken, in welchen Städten Du diese notfalls auch ohne eigenes Motorfahrzeug aufsuchen könntest. ( mit dem Radel oder via ÖPNV )

Du hast etwas studiert und somit solltest Du m.E. doch als junger Mensch locker in der Lage sein, einen möglichen neuen Wohnort mit hoher Nachfrage hinsichtlich Deiner Quali zu finden.

Und wenn Du das für Dich alleine doh schon vorsortiern kannst, dann kannst Du auch gegenüber der ArGe gut argumentieren. Du mußt zunächst halt minnigens mal aus dem Dorf raus.

Was hast Du denn studiert, wenn die Frage erlaubt ist ?

@Parhalia

bwl, richtung logistik. ja, ich war inzwischen schon beim jobcenter und die wollten mich gleich arbeitslos melden, aber ich habe da bedenken und wollte mich erst genau informieren. habe halt infobroschüre mitbekommen und was ich für unterlagen brauche. nur habe ich gelesen, dass man mietkaution geliehen bekommt, wenn man ein sicheres jobangebot hat. und ich fühle mich irgendwie schlecht geld zu verlangen, auch wenn ich das später einmal mit meinen steuerzahlungen wieder dem staat zufüge...mir fällt das einfach schwer zu den monatlichen zahlungen auch noch umzugsgeld zu fordern. ich weiß einfach gerade nicht was ich machen soll :(.

@snoopyne

Ich würde an Deiner Stelle den Möglichkeiten zusagen, da Du im Dorf wohl kaum in die Logistik kommen wirst.

Gerade in Ballungszentren floriert die Logistik.

Du kannst auch ein Darlehen vom Staat beantragen, weil ein Darlehen auf Heller und Pfennig zurückzuzahlen ist.

Die Geschichte mit dem ratenweisen Abzahlen beim Vermieter ist eine Sache, die Du aus den eigenen Mitteln oder der Grusi selbst bestreitest.

Und den Umzug kannst Du hinsichtlich der Kosten auch arg minimieren, wenn Dir Kumpels dabei helfen und Du ggf. nur mal 24 h. einen Miet - Transporter bräuchtest.

Aber als studiertem BWL-ler hätte ich Dir schon mehr zugetraut...( Rechnen zur Minimierung )

Du hast schon ganz gute Vorraussetzungen. Springe über Deinen eigenen Schatten und nimm´ diese Hilfsmöglichkeit zum Start in den Beruf an. Rechne halt vorab die kostengünstigtsten Möglichkeiten durch.

Gegenüber Snobs solltest Du Dein Licht da nicht unter den Scheffel stellen, da Dir Deine Eltis scheinbar nicht den Zucker in den Ar*** blasen können oder wollen.

ich weiß einfach gerade nicht was ich machen soll :(.

Nimm´ die Hilfe der ArGe notfalls in Anspruch.Rechnen kannst Du und mit Deiner Qualifikation weisst Du schon, wo Du recht begehrt auf dem Arbeitsmarkt bist.

Als Neuling beim ALG II kriegt man in der Regel ein "§ 15a Sofortangebot" laut SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Manche sehen dies als Nachteil an, weil da auch schlecht bezahlte Jobs dabei sein können und Maßnahmen zur Eingliederung in die Arbeitswelt, darunter auch 1-Euro-Jobs nach § 16d Arbeitsgelegenheiten.

Aber was soll's? Wer kein ALG II beantragt, kriegt zu 100 % kein ALG II - wer einen Job ablehnt, der zumutbar ist nach § 10 Zumutbarkeit, oder eine zumutbare Maßnahme, der kriegt 3 Monate lang rund 110,- weniger ALG II. Rechenkünstler beantragen deshalb lieber ALG II ;-).

In § 22 Absatz 4 steht dann, wie man sicher Wohnkosten bekommt für die eigene Bude, und in Absatz 6, wie man Umzugskosten und eine Kaution bekommt. Ab 25 gibt es das Alles auch ohne Arbeitsvertrag.

In § 16 Absatz 1 steht dann, dass man laut § 44 SGB III (drei!) Geld bekommt für Bewerbungsschreiben und für Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch, falls die Firma das nicht übernimmt.

Gruß aus Berlin, Gerd

also kann ich mir auch endlich eine eigene kleine Wohnung suchen und bekomme das von dem jobcenter finanziert? Das wäre dringend nötig, weil ich es oft nicht mehr aushalte. Danke für die Antwort.

@snoopyne

Klein muss die Wohnung nicht sein, nur angemessen billig laut Absatz 1 § 22 SGB II. Was passt in deinem künftigen Ort, erfährst du allgemein nur dort - oder aus dem Internet, falls das noch aktuell ist, was da steht: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Ob die ins Auge gefasste Bude auch sicher voll bezahlt wird inklusive Heizkosten, das erfährt man nur, indem man eine schriftliche Zusicherung für diese Bezahlung beantragt beim derzeit zuständigen Jobcenter, also dem am jetzigen Wohnort, siehe Absatz 4 § 22 SGB II.

Das gilt auch, wenn man eine Bude in einer anderen Gemeinde ins Auge gefasst hat, für die ein anderes Jobcenter zuständig ist: Die nötige Zusicherung kriegt man nur vom alten Jobcenter, das jetzt für einen zuständig ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was solldas denn heißen? Wenn du tatsächlich gezwungen wärst, eine Stelle anzutreten, könntest du ja ohne weiteres trotzdem weiterhin suchen, und wenn du etwas passendes findest, kannst du jederzeit fristgerecht kündigen.

Besser als vom Taschengeld der Eltern zu leben, wäre das auf jeden Fall.

Ja, ich mach das jetzt das ALG2, hab ja keine andere Wahl. Ich habe nur noch keine Exmatrikulationsbescheinigung, aber ich lasse mir gerade von der Studentenkanzlei eine Vorabschreiben schicken, das bescheinigen soll, dass eigentlich fertig bin mit studieren und nur noch auf die Note und die öffentliche Exmatrikulation warte.