Alg 1 und Kirchensteuer?

3 Antworten

Die Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommensteuer. Wenn du kein einkommesteuerpflichtiges Einkommen hast, zahlst du auch keine Kirchensteuer.

Bei Sozialgeldbezug (ALG I + II, Grundsicherung etc.) wird keine Kirchensteuer erhoben.

Bis 2004 wurde Arbeitslosen eine fiktive Kirchensteuer berechnet, das hat sich aber seit der Hartz-IV-Reform erledigt.

keiner, wer keine Einkommenssteuer zahlen muss, zahlt auch keine Kirchensteuer.