Alg 1 Pfändung

5 Antworten

Der Freibetrag liegt erstens bei knapp 1000 Euro ! Wenn ihr verheiratet seid und die Kinder bei euch leben erhöht sich der Freibetrag auf 1.769,99 EUR (§ 850c ZPO Sp. 3) ... und das bei zwei Kindern. Ihr müßt euch also keine Gedanken machen, zu pfänden gibt es nix. Wichtig ist allerdings dass ihr auf euerer Bank ein sogenanntes P-Konto einrichten lasst. P-Konto heißt dass bis zur Pfändungsgrenze ( siehe oben ) nichts gepfändet werden kann. Habt ihr kein P-Konto und die Bank bekommt die Pfändung, dann ist euer Geld komplett weg und zwar bis auf 0 !!!! Man kann dann das P-Konto auch noch 4 Wochen rückwirkend einrichten lassen, aber das dauert eben dann und ihr habt in dieser Zeit gar kein Geld.

Zum P-Konto einrichten müßt ihr nur zur Bank gehen, Perso ( auch wenn sie euch kennen ) und machen lassen. Das dauert 5 Minuten und Schluß mit Pfändung :-)

Es wird ja nicht vom Konto gepfändet, sondern direkt bei der Argentur für Arbeit. Aber trotzdem danke für die Antwort.

Hallo ihr lieben

Wollte mal den aktuellen Stand der Dinge weitergeben. Also der Anwalt meines Mannes hatte den Pfändungsbeschluss überprüft und hatte bemerkt das unsere zwei Kinder und der monatlich zu zahlende Unterhalt nicht miteinbegriffen waren, also erhöhte sich die Pfändungsfreigrenze auf 1460 Euro. Letzte Woche haben wir aber doch den ganzen Betrag direkt überwiesen, weil jemand bereit war uns das Geld zu leihen und nun muss der Pfändungsbeschluss wieder aufgehoben werden.

Ich würde dir gern helfen, jedoch muss ich ehrlich sagen, sehe ich in deinem Geschriebenen nicht durch. Um das richtig zu verstehen, müsste man eure Gesamtsituation ganz genau kennen und den genauen Wortlaut des Schreibens. Jedoch was ich dir sagen kann ist, gehe mit dem Schreiben dorthin, woher das Schreiben kam. Im Notfall mache einen telefonischenTermin vorher aus, damit du nicht umsonst dorthin gehst. Auch die Sache nicht am Telefon klären, da können auch Mißverständnisse auftreten. Gehe hin, nimm das Schreiben mit, und kläre die Sache vor Ort. Wenn 2 Kinder bei euch in der Fam. wohnen, ist dein Mann doch nicht für diese Beiden unterhaltspflichtig.

Entschuldige das ich so unklar geschrieben hatte....... Also mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ein Kind, dem er Unterhalt bezahlen muss. Er wurde im letzten Jahr unbeabsichtigt arbeitslos und konnte den Unterhalt nicht mehr bezahlen, deswegen die Unterhaltsrückstände, die jetzt gepfändet werden soll.

Wir sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder.

Wenn der Unterhaltsbetrag für den Monat März tatsächlich überwiesen wurde, wird dieser sicherlich noch nicht verbucht sein u. somit in der Gesamtsumme des Pfändungsbeschluß enthalten sein. Für die Höhe des Unterhalts muß es aber einen Gerichtsbeschluß geben, mindestens aber eine Unterhaltsvereinbarung. Daraus geht hervor, warum so viel gezahlt werden muß. Wenn die beiden Kinder, die in Eurem Haushalt leben, nocht nicht erfaßt waren, würde ich eine neue Berechnung durch das Gericht empfehlen.

warum erkundigt ihr euch nicht bei der stelle, die euch den bescheid zugesandt hat?

weil das die Stelle nicht interessiert ! Die wollen ihr Geld sonst nix.

@DerIndianer12

Das Schreiben wurde vom Amtsgericht ( Vollstreckungsabteilung) zugesandt, allerdings steht im Schreiben selbst, das sie keine Auskünfte erteilen und man den Gläubiger kontaktieren soll, das wäre dann in dem Fall das Jugendamt .