ALG 1 nach Jobwechsel?

5 Antworten

Wenn man keinen alten unverbrauchten ALG - 1 Anspruch hat, dann wird das ALG - 1 aus dem durchschnittlichem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit berechnet.

Das wären dann etwa 60 % vom durchschnittlichem Nettoeinkommen oder wenn man min.1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat 67 %.

Bei mir nach dem alten. Hab ich zwar auch nicht verstanden, aber ich war deswegen da und hab gefragt, die hat mir irgendwas erklärt weil ich ja in den 4 Monaten Probezeit in dem Job kein Jahr war und was ich jetzt bekommen würde wär ja der Anspruch von der Arbeit davor. Der Übergang war nahtlos, deswegen verstehe ich das nicht, aber naja was willste machen, wenn die das sagen.

Die Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Bruttomonatslohn der letzten 12 Monate in versicherungspflichtigen Tätigkeiten.

Das bessere Gehalt beim neuen Job spielt also eine Rolle, wird aber nicht 1 zu 1 berücksichtigt:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2019

Nach dem durchschnittlichen vorherigen Einkommen.

Ich hab im Kopf: nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate.