alg 1 nach aussteuerung bewilligt nun kündigen?
Hallo zusammen. Ich bin seid dem 10.03. Ausgesteuert und bekomme alg1, wie es aussieht werde ich umgeschult. Ein medizinisches Gutachten, verlangt von der AFA, besagt das mein alter Job nicht mehr Leidens gerecht ist. Nun mal zur Frage ich bin ja noch angestellt bei der alten Firma und durch die Krankheit sind ja einige urlaubstage angefallen, die ich natürlich gerne noch mitnehmen möchte, sprich auszahlen lassen. Ist es möglich da einen aufhebungsvertrag zu machen, oder eventuell auch selbst zu kündigen? Kriegt die AFA das überhaupt mit?
2 Antworten

Sofern sichertgestellt ist dass Du eine Umschulung bewilligt bekommst, könntest Du einen Aufhebungsvertrag machen.
Ansonsten sollte man nur einen Aufhebungsvertrag machen, wenn man ein ärztliches Attest vorweisen kann, das man den Beruf nicht mehr ausüben soll/ darf.
Kriegt die AFA das überhaupt mit?
Lieber nicht verschweigen, sonst droht Ärger wegen zu Unrecht bezogener Leistungen.
MfG
Johnnymcmuff

Du solltest weder kündigen, noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dein Arbeitgeber wird Dir über kurz oder lang kündigen, wart einfach ab. Solange Du noch dort angestellt bist, hast Du auch noch Urlaubsanspruch.