alg 1 nach aussteuerung bewilligt nun kündigen?

2 Antworten

Sofern sichertgestellt ist dass Du eine Umschulung bewilligt bekommst, könntest Du einen Aufhebungsvertrag machen.

Ansonsten sollte man nur einen Aufhebungsvertrag machen, wenn man ein ärztliches Attest vorweisen kann, das man  den Beruf nicht mehr ausüben soll/ darf.

Kriegt die AFA das überhaupt mit?

Lieber nicht verschweigen, sonst droht Ärger wegen zu Unrecht bezogener Leistungen.

MfG

Johnnymcmuff

Du solltest weder kündigen, noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dein Arbeitgeber wird Dir über kurz oder lang kündigen, wart einfach ab. Solange Du noch dort angestellt bist, hast Du auch noch Urlaubsanspruch.