ALG 1 - Vorschuss möglich

7 Antworten

Einen Vorschuß kannst Du nicht bekommen, nein. Es weiß ja kein Mensch, ob Du nicht nächste Woche doch wieder Arbeit findest und damit dann die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Und dann wäre es zu einer Überzahlung gekommen.

Du könntest in Deinem Fall "Mittellosigkeit" beim örtlichen Jobcenter geltend machen. Dann könntest Du evtl. einen Lebensmittelgutschein auf Darlehensbasis bekommen - nach einer Unmenge an Papierkram. Ich könnte aber gerade auch nicht garantieren, daß das funktioniert - es ist in jedem Fall aber die einzige denkbare Möglichkeit.

Ich bin auf gutefrage.de immer erstaunt über die Leute, die viel Meinung bei gleichzeitig wenig Ahnung haben.

Bei ALG I kannst du eine Vorschusszahlung beantragen. Wenn du noch keinen Bewilligungsbescheid hast, wird festgestellt ob und in welcher Höhe du anspruchsberechtigt für ALG I bist. Stellt sich heraus, du bist gar nicht anspruchsberechtigt, musst du das Geld zurückzahlen. Wenn du aber anspruchsberechtigt bist, wird dir die Vorschusszahlung von der nächsten Zahlung/Überweisung abgezogen.

Bsp.: Du stellst einen Antrag auf ALG I, Bearbeitungsdauer 3 Wochen. Währenddessen hast du aber kein Geld und beantragst eine Vorschusszahlung über 100.-. Die kriegst du auch. Dann stellt sich heraus, du hast ALG I Anspruch auf 900.- monatlich. Bei deiner ersten Überweisung vom Arbeitsamt kriegst du dann 800.- überwiesen, weil du ja 100.- schon als Vorschuss gekriegt hast.

Bei ALG II heißt das dann Abschlagszahlung und funktioniert im Prinzip genauso.

Das funktionierte auch 2012 schon so.

@MonteCrucis

Da werden zwei Dinge durcheinander geworfen. Das eine ist eine Abschlagzahlung, weil der Anspruch noch nicht abschließend berechnet werden kann. Das ist selbstverständlich möglich und wird in der Praxis auch gemacht. https://dejure.org/gesetze/SGB_I/42.html

Das andere ist eine Zahlung im laufenden Leistungsbezug von Leistungen, auf die man erst in der Zukunft einen Anspruch hätte - man bekäme also in einem Monat die volle Leistung und dann noch mal X Euros zusätzlich, die man erst nächsten Monat bekommen würde. Genau das wollte der Fragesteller hier und genau das ist nicht möglich, weil es dafür weder eine Logik noch eine Rechtsgrundlage gibt.

Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, wenn denn auch irgendwelche Quellen dies belegen.

frag nach, eigentlich müsste es gehen. Du kannst aber auch zur "tafel" gehen und dir dort lebensmittel holen. Dafür muss man sich nicht schämen .

Selbst das waere mir nicht möglich, da das wiederum mit Bus kosten verbunden waere

@BurtonLM

hm, also das problem ist ja, dass wenn sie dir nen vorschuss zahlen würden, du auch dorthin fahren müsstest um den check/geld abzuholen, verstehste?. Denke nicht dass die das geld überweise, da ja bald der 1. ist ( donnerstag, aber mittwoch müsste das geld überwiesen sein). Frag doch lieber mal nen freund oder verwandten, ob er dir ( wenns auch nur 5-10 euro sind ) leihen kann, damit du dir was zum essen kaufen kannst ( brot, wurst ect).

Ganz klar: Vorschuss ist natürlich möglich, wird allerdings eher ungerne gewährt, weil es mehr Arbeit bedeutet, und das vorgeschossene Geld dir für den nächsten Monat fehlt, was dazu führen kann, dass du nächsten Monat wieder auf der Matte stehst..

Sprich mit deinem Sachbearbeiter, formuliere klar und deutlich, eiere nicht rum und signalisiere, dass du dir nicht nur der Probleme bewusst bist, sondern dass du nächsten Monat nicht schon wieder dort antanzen wirst.

Bei Alg1 ist es so das man das Geld zb ende Juni (für Juni) bekommt...also rückwirkend...wenn es also der 18.06 ist kannst du für 18 tage geld bekommen welches dir ende Juni natürlich wieder fehlt

Nein, das ist nicht möglich.