Alektum Inkasso - sehr suspekt! Hilfe!
Hey ich hab vor kurzem ne Rechnung von Alektum Inkasso bekommen. War mir sehr suspekt, da ich vorher von diesem Inkasso-Unternehmen noch nie etwas gehört hatte und wenn ich meine Rechnungen nicht bezahlen konnte bekam ich bis jetzt immer Nachrichten von Ident Inkasso. Auf der Mahnung steht dass der Ursprungsgläubiger Klarna AB ist. Also habe ich bei Klarna angerufen und die meinten da sei alles in Ordnung die letzten Sachen wurden alle bezahlt und es gibt nicht offenes und auch nichts was sie an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet hätten. Das eigenartige bei der Sache ist auch, dass ich mit meinem Mädchennamen angeschrieben werde, der schon seit ZWEI Jahren nicht mehr aktuell ist. Also habe ich mal bei diesem Alektum Inkasso Unternehmen angerufen und einen extremst unfreundlichen Kundenberater ans Telefon bekommen, der mich dauernt unterbrach und mir erklärte, dass dies nicht die erste Mahnung sei sondern ich seit 2012 dauernt Nachrichten von Ihnen bekommen habe. (Kann das ernsthaft zwei Jahre lang so ohne gerichtliche Folgen laufen?) Naja auf jeden Fall kann ich mich an diese Bestellung vor zwei Jahren erinnern, doch ich weiß nicht mehr ob ich sie bezahlt habe oder nicht, doch ich glaube schon nur sicher bin ich mir nicht.
Was mir auch noch sehr suspekt war, war dass dieser Kundenberater meinte dass diese Sache nicht mehr bei Klarna vorliegt weil Alektum das "abgekauft" hatte?!?!?! geht sowas??
Und außerdem, nannte mir der Berater einen ganz anderen Betrag den ich zu zahlen habe nämlich 269 euro und auf meiner AKTUELLEN Mahnung steht 204,28 euro.
Also ich hab so ziemlich das Gefühl da stimmt was nicht. Das habe ich dem Kundenberater dann auch deutlich gemacht und meinte ich muss das jetzt nochmal überdenken und werde dann nochmals anrufen, da sagte er kurz und knapp und absolut unfreundlich, "Gut dann schreibei ch auf dass sie den gesamten Betrag innerhalb einer Woche zahlen, danach gebe ich es an die Rechtsabteilung weiter, auf wiedersehen".
Kann mir bitte jemand helfen??? ich kann das erstens nicht so schnell zahlen FALLS es stimmt und ich habe doch wohl das Recht das irgendwie zu prüfen bevor ich zahle und vor allem bestimmt auch es dann in Raten zu zahlen oder?!?!?! HILFE !!...
2 Antworten
Was mir auch noch sehr suspekt war, war dass dieser Kundenberater meinte dass diese Sache nicht mehr bei Klarna vorliegt weil Alektum das "abgekauft" hatte?!?!?! geht sowas??
Ja das ginge. Dann ist aber eine Abtretungserklärung nach § 410 BGB vorzulegen.
Und außerdem, nannte mir der Berater einen ganz anderen Betrag den ich zu zahlen habe nämlich 269 euro und auf meiner AKTUELLEN Mahnung steht 204,28 euro.
Wie setzen die sich zusammen? Wenn die Forderung tatsächlich abgekauft wurde, dürfen keinerlei Gebühren erhoben werden.
ich kann das erstens nicht so schnell zahlen FALLS es stimmt und ich habe doch wohl das Recht das irgendwie zu prüfen bevor ich zahle und vor allem bestimmt auch es dann in Raten zu zahlen oder?!?!?!
Dann pflück ich die Textruine mal auseinander
- Da Forderungen aus 2012 noch nicht verjährt (§ 195 BGB) sind, wie du sicher weißt, solltest du Unterlagen über geleistete Zahlungen aus diesem Jahr noch vorrätig haben. Bankunterlagen sogar mindestens 13 Jahre, da bei Verbraucherdarlehen u.U. die 10-jährige Verjährungshemmung greift. Hast du keine Unterlagen mehr kannst du diese von der Bank anfordern (entgeltlich natürlich!).
- Zu jeder Forderung gehört eine Rechnung. Deren Zustellung muss der Absender im Zweifel beweisen können. Diese Rechnung kannst du prüfen auf formale und inhaltliche Richtigkeit. Die formalen Anforderungen an eine Rechnung findest du in § 14 Abs. 4 UStG. Ohne Rechnung kann niemals Verzug eintreten (außer bei kalendertechnisch bestimmten, vertraglich festgelegten, gleichbleibenden wiederkehrenden Zahlungen wie z.B. Miete).
- Du hast, wenn die Hauptforderung dem Grunde nach berechtigt ist, die Pflicht diese zu begleichen zzgl. der Verzugszinsen seit 2012. Einen Anspruch auf Ratenzahlung hast du nicht. Dies wäre Kulanz des Gläubigers.
Was ist zu tun?
- Es wird vom Inkassobüro die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB oder die Abtretungserklärung nach § 410 BGB angefordert.
- Du prüfst deine Unterlagen ob die Forderung damals bezahlt wurde.
- Entsprechend den Informationen die du dann hast handelst du, oder formulierst eine neue Frage mit Link zu dieser hier, damit die Antwortgeber den Zusammenhang verstehen.
Ergänzend zu Kevin folgendes noch einfordern:
- Vertragsnachweis
- Zustellnachweis von Waren
- Rechnungskopie
- Mahnungskopie
- Zustellnachweis von Rechnungen und Mahnungen
- detaillierte Forderungsaufstellung
Und mit einem freundlichen Verweis, dass du diese Informationen gemäß §11a RDG anforderst eine Frist setzen von 14 Tagen. Ankündigen, dass du bei unvollständigen Unterlagen oder fruchtlosem verstreichen der Frist das Inkasso beim Aufsichtsgericht wegen verstoß gegen §11a RDG anzeigst.
Das sollte denen Beine machen.
Sobald du dann die Infos hast, kannst du noch sehen, was du machst. Ich würde dann erst mal zu Klarna gehen und von denen eine Bestätigung verlangen, ob das wirklich an die verkauft wurde.
Das eigenartige bei der Sache ist auch, dass ich mit meinem Mädchennamen angeschrieben werde, der schon seit ZWEI Jahren nicht mehr aktuell ist.
Ist übrigens kein Wunder, wenn dieser 2012 noch aktuell war. Dann haben die offenbar einfach nur deine Daten von 2012.
Alektum Inkasso - Auf jeden Fall suspekt!!! Verlangen wiederholte Zahlungen von laengst getaetigten Rechnungen!