Aktuelle Bafög-Bescheinigung für Rundfunkgebühren?

4 Antworten

Hi,

du weißt aber, dass du alle 12 Monate neu Bafög beantragen musst? Oder überschneidet sich das bei dir nur?

Es liest sich für mich so als würdest du davon ausgehen, dass 1x Bafög beantragen und damit 1x Befreiung stellen für den gesamten Ausbildungsabschnitt reicht?!?

Also Bafög habe ich natürlich neu beantragt, sonst hätte ich jetzt kein Geld mehr zum Leben :D Aber ich habe eben keinen neuen Bafög-Bescheid bekommen. Nur den vom letzten Jahr.

@Nakaoji

Du bekommst dann nochmal einen, wenn dein Bewilligungszeitraum auch zum 31.03 endet. Du hast auch einige Wochen Zeit den aktuellen Bescheid nachzureichen, Die wissen, dass man den Bescheid erst etwas später bekommt und stellen sich darauf ein.

@comedyla

Ich weiß nicht ob der Zeitraum dann endet. Den Antrag habe ich schon Anfang Januar neu stellen müssen, damit ich ab Februar weiterhin reibungslos Geld bekomme. Ist auch scheinbar alles gut gelaufen, weil das Geld wie zuvor regelmäßig auf meinem Konto eingeht.

@Nakaoji

Deine Befreiung der Rundfunkgebühren geht gleich mit dem Bescheid. Du brauchst auch immer einen neuenn Bafög-Bescheid (und solltest diesen auch immer abheften und solange behalten bis du alles zurückbezahlt hast). Also solltest du dir deinen alten Bescheid angucken, schauen wie lange der geht und dann beim Bafög-Amt einen neuen für den neuen BWZ verlangen. Den musst du dann zur Rundfunkbeitragding schicken.

@comedyla

Und was ist wenn ich den aktuellen Bescheid erst nach dem 31.03 bekomme? Dann ist meine Befreiung von den Gebühren ja abgelaufen, oder ist das dann egal, weil ich ja so oder so Bafög beziehe? Höre ja immer wieder, dass wenn man rückwirkend den Nachweis schickt, man trotzdem für den zeitraum des fehlens zahlen muss.

@Nakaoji

Dass man nicht rückwirkend trotz Bafög-Bezug befreit werden konnte wurde durch die Abschaffung mit der GEZ mit abgeschafft. Einer der vielen guten Änderungen ;)

Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt wurde. Es ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.Für die Antragsstellung haben Sie zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheides Zeit.Die Befreiung und/oder Ermäßigung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folge-monat nach Eingang des Antrags

Quelle:
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Sie informieren dich nur, dass deine Befreiung bald abläuft und sie eben dann was neues brauchen. Du hast noch genug Zeit den neuen Bescheid zu bringen und damit bleibt die Befreiung auch weiterhin gültig.

@comedyla

Und was ist dann ab dem 01.04? Wenn die Befreiung laut Brief endet und der Nachweis noch nicht vorliegt? Muss ich dann erst mal zahlen und kriege es dann später zurück? Oder sind diese 2 Monate ab dem 01.04 gültig?

@Nakaoji

Die zwei Monate sind ab dem 01.04 gültig, da du ja bis zum 31.03 noch durch den alten Bescheid befreit bist.

Du wirst ziemlich sicher einen neuen BAföG-Bescheid bekommen. Sollte der aber in den nächsten 2 Monaten doch nicht kommen, kümmere dich darum. Dann schickst du einen neuen Antrag auf Befreiung mit einer Kopie des BAföG-Bescheids an den Beitragsservice. Statt Rundfunkgebühren zahlst du jetzt den Rundfunkbeitrag.

Wenn Dein vorhandener Bescheid noch gültig ist, so sollte er auch dazu reichen. Allerdings solltest Du dennoch mal beim Amt nachfragen, ob sie Dir eine aktuelle Bestätigung dahingehend ausstellen können, dass Du nach wie vor im BAFÖG-Bezug stehst.

Füll den Antrag aus, vom Bescheid solltest DU noch das Original haben und schick wieder eine Kopie mit! Falls Du das Original weggeschickt haben solltest "Die von Ihnen angeforderte Bescheinigung liegt Ihnen im Original seit xxxxx vor!"

Das Original habe ich noch. Aber das hatte ich ja bereits schon letztes Jahr abgeschickt, wollen die also einfach nochmal die selben Zettel??

@Nakaoji

Dann noch mal eine Kopie schicken. Vermerk: keine Änderungen seit diesem Bescheid, der damit aktuell und gültig ist!