Aktienkauf zu zweit. Kann man ein Aktiendepot auf zwei Namen laufen lassen?

6 Antworten

Nur nochmal in Kürze:

Auf zwei Namen - ja.

Das Depot gesperrt - ja, ist ein Und-Depot: Verfügung nur gemeinsam.

Gebührenrechnung jeder die Hälfte - nein

Steuer jeder die Hälfte - nein, muss über die Steuererklärung durch jeden einzeln erklärt werden (einheitliche und gesonderte Erklärung)

Verkauf automatisch durch 2 - nein

Es wird immer der Verkaufserlös auf das Verrechnungskonto überwiesen und wenn das wieder ein Und-Konto ist dann kann auch hier nur gemeinsam verfügt werden. Wenn einer aber die Unterschrift verweigert bleibt das Geld da bis es zu einer gerichtlichen Lösung kommt.

In der Regel nein. Wir haben schon erlebt, dass trotz vertraglich vereinbarter zweier Unterschrift ein Ehepartner das Depot-Konto doch rechtmäßig plündern konnte. Meines Wissens erstellt die Bank auch keine "halbierten" Bescheinigungen

So wie Du das genau möchtest ist das meines Wissens nicht möglich

Ja, das ist möglich. Muss mit der Bank abgesprochen werden. Für ein solches Depot gelten die Regeln wie für ein "und-Konto" (es können immer nur A und B verfügen, im Gegensatz zu einem Oder-Konto, wo A, oder B verfügen können).

Steuerlich gilt das als GbR und ist auch entsprechend zu behandeln. Also mit einer einheitlichen udn gesonderten Feststellung der Erträge udn den entsprechenden Anlagen zur Steuererklärung.

Nur mal Interessehalber: Welche Bank macht das bei kleineren Depots mit? Ich kenne hier vor Ort Keine!

@miriwo

Die Frage war allgemein gestellt udn nciht mit einer Größenangabe. Was ist für Dich kklein, oder groß.

Die LBB wird das ab 10.000,- problemlos machen.

Das einzige wo Ich Dir zustimme ist natürlich die geteilte Bescheinigung, das ist quatsch. Die Bescheinigung wird auf A+B auten und eben über die inheitlich und gesonderte Erklärung verteilt.

Theoretisch ja, in der Praxis nein. Begründung: Die meisten Banken sind schlichtweg nicht in der Lage getrennte Bescheinigungen zu erstellen.

Auch die gemeinsame Verfügung wird oft als problematisch angesehen.

Steuerlich geht eine Befreiung bei Freistellungsauftrag ebenfalls nicht.

Ich empfehle die Einzellösung oder Heirat! :)