Aktienhandl: Short Ladder Attack erklärt?

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Gamestop war Marktmanipulation und die Aufsichtsbehörden ermitteln. Strafen bis 5 Mio Eur für Privatpersonen

nur ein Teil der Vorschriften den es gibt, hab s mal kopiert wegen der Bußgelder, die für Privatpersonen in der Höhe festgelegt sind :

DIESEN ABSATZ BITTE LESEN

Es ist auch verboten, Informationen zu verbreiten, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments geben oder ein künstliches Kursniveau herbeiführen. Zudem verbietet die MAR ausdrücklich die Manipulation von Referenzwerten.

Vom Verbot der Marktmanipulation sind insbesondere alle auf einem geregelten Markt, einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelten Finanzinstrumente erfasst. Dies umfasst neben Wertpapieren (wie z.B. Aktien und Anleihen) auch Geldmarktinstrumente oder derivative Geschäfte und Waren-Spot-Kontrakte, wenn diese von dem Kurs oder dem Wert eines Finanzinstruments abhängen oder Auswirkungen auf diesen haben können. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für an einem inländischen Markt gehandelte Waren und ausländische Zahlungsmittel.

Um Fälle von Marktmanipulation aufzudecken, analysiert die BaFin Transaktions- und Orderdaten, führt Informationsrecherchen durch und beobachtet den Markt. Sie wertet Verdachtsanzeigen der Institute aus und geht Hinweisen nach, die sie von Handelsüberwachungsstellen der Börsen, Strafverfolgungsbehörden und Anlegern erhält. Eine weitere Quelle sind Hinweise von Betreibern von Märkten und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben. Diese sind nach den Vorschriften der MAR zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch verpflichtet. Auch Marktteilnehmer, die gewerbsmäßig Geschäfte in Bezug auf Finanzinstrumente vermitteln oder ausführen, sind verpflichtet, Systeme zur Aufdeckung und Meldung von Verstößen vorzuhalten.

Die Straf- und Bußgeldvorschriften zu Marktmanipulation sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Wer vorsätzlich oder leichtfertig eine Marktmanipulation begeht, handelt ordnungswidrig (§ 120 Abs. 15 WpHG). Ordnungswidrige Marktmanipulationen werden von der BaFin verfolgt und mit einem Bußgeld sanktioniert. Die Höhe des Bußgelds ist abhängig von der Art der begangenen Marktmanipulation und kann z.B. gegenüber Einzelpersonen bis zu 5 Millionen € und gegenüber juristischen Personen bis zu 15 Millionen € bzw. 15 % des Gesamtumsatzes betragen. Darüber hinaus kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zum Dreifachen des aus dem Verstoß gezogenen Vorteils geahndet werden.