Akteneinsicht verweigert?

3 Antworten

dass die Akten zurzeit nicht verfügbar sind und nicht übermittel werden können.

Was genau ist daran jetzt nicht zu verstehen? Die Akte kann man jetzt nicht schicken, weil man sie noch nicht fertig hat.

Also muss man warten tun eine Weile und nochmal beantragen. Ist so, geht jetzt nicht anders.

„Mein Akteneinsichtsgesuch ist offenbar missverstanden worden. Ich habe nicht nach der Versandtheit oder Verfügbarkeit der Akten gefragt, vielmehr habe ich um Akteneinsicht geten und gehe davon aus, dass diesem Gesuch nun innerhalb der nächsten 3 Tage (Eingang der Akten hier) nachgekommen wird.“

Hä? Wenn das Ding nicht fertig ist, ist das nicht fertig und damit gut. Nix mit Frist und 3 Tagen, die Akte kann man jetzt nicht schicken, die nicht da!

Und ach ja, der Staatsanwaltschaft ein Ultimatum zu stellen, noch dazu so frech, ist ganz blöd. Kommst Du dabei an den richtigen StA, fällt das Strafgeld um so höher aus hinterher, wenn Du denen auf den Sack gehst.

Aber bitte, wenn Du unbedingt drum betteln willst.......

Einfach warten. Solange Deine Akte nicht dort und nicht fertig ist, passiert so oder so nichts.

3 Wochen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist - je nach Arbeitsauslastung der ermittelnden Beamten - kaum mit wesentlichen Einträgen zu rechnen, die jetzt schon von Bedeutung für die Verteidigung des Beschuldigten sein dürften.
Fass Dich in Geduld. Möglicherweise liegen die Akten inmitten eines hohen Stapels anderer, nicht bearbeiteter BtM-Verfahren. Wahlweise bei der Kripo oder beim sachbearbeitenden StA.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens liegt bereits 2 Monate zurück

@halfclan2

Bis zum Abschluss von Ermittlungsverfahren kann es etliche Monate dauern. Mir ist aus meinem Umfeld ein Fall bekannt, bei dem der Anwalt erst drei Tage vor Prozesstermin Akteneinsicht erhalten hat.

Bei dem Deutsch kann einem ja schlecht werden!

"Versandtheit" Den Anwalt würde ich nicht beschäftigen!

Soweit ich dieses Schreiben interpretiere, will er im Gebäude der Staatsanwaltschaft die Akte lesen.

Ob der Staatsanwalt dieses Schreiben auch so versteht, kann ich aber nicht beurteilen.