Akteneinsicht beim Rechtsanwalt: Kosten?

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Zeugen in einem Strafverfahren haben nur dann ein Recht auf Akteneinsicht, wenn sie gleichzeitig Geschädigte sind oder ein anderes, ähnliches Interesse nachweisen können. Nur, weil man Strafanzeige erstattet, ergibt sich aus diesem Umstand allein noch kein Recht auf Akteneinsicht.

Das bloße Anfordern und Zurverfügungstellen einer Ermittlungsakte ist ein wenig Verhandlungssache, wird aber ca. 70-100,-€ kosten. Kopien sind mit 0,50 € je Seite zu veranschlagen. Das Beratungsgespräch würde mit 150-200,-€ schon deutlich teurer, dann würden aber die Kosten für die reine Akteneinsicht wegfallen.

Dir darf ein Anwalt normal keine Akteneinsicht verschaffen und wenn doch, dann nur soweit als das sog. eigene Aktenteile betrifft. Ansonsten hat der Anwalt doch sicher ein funktionierendes Telefon.

Wenn Du nicht Strafanzeige gegen Dich selbst gestellt hast, dann hast Du kein Recht auf Akteneinsicht!

Wenn du selbst Geschädigter bist, kannst du auch bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht erhalten, die das Verfahren bearbeitet hat. Evtl. wirst du aufgefordert, ein besonderes rechtliches Interesse dafür zu begründen. Das dürfte aber nicht schwer fallen, wenn du selbst in dem Fall irgendwie beteiligt bist. Wenn du eine Einstellungsverfügung bekommen hast, dann kennst du auch das Aktenzeichen des Verfahrens. Ruf einfach an und erkundige dich bei der Staatsanwaltschaft. Die geben dir einen Termin. Du bekommst die Akte auch nicht einfach ausgehändigt, sondern kannst sie im Geschäftszimmer/Sekretariat einsehen. Also immer unter Aufsicht. Diese Akteneinsicht kostet nichts.

Normaler Satz ist so um die 100€.