Airberlin Insolvenz - Kostenerstattung mit HanseMerkur Versicherung?
Hallo zusammen,
Ich habe einen Flug mit Airberlin gebucht und auch eine Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen. Da ich jetzt die Stornierung erhalten habe stellt sich die Frage, ob ich von der Versicherung mein Geld zurück bekomme. Im Kleingedruckten finde ich keine Angaben zur Stonierung oder Insolvenz. Es wird immer nur von Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc gesprochen. Habe ich wohl auch so eine Chance oder muss ich erst ernsthaft krank werden bevor ich eine Chance auf eine Entschädigung habe?
Danke im Voraus.
5 Antworten
Das ist keine Insolvenzausfallversicherung!
Die springt ein, wenn DU wegen höheren Gewalt wie Krankheit, plötzliche Arbeitslosigkeit oder Unfall ausfällst!
Du kannst nun das Geld beim Insolvenzverwalter anmelden. Bekommst wenig bis gar nichts zurück.
Es sei denn, mache Dir nicht allzu große Hoffnung, der Käufer (z. B. Lufthansa) übernimmt das/springt ein.
Eine "ernsthafte" Erkrankung würde Dir, nachdem die Stornierung des Fluges bereits erfolgt ist, auch nichts mehr nutzen.
Fazit - die Kosten für die Tickets wirst Du wohl nicht erstattet bekommen.
http://praxistipps.chip.de/air-berlin-flug-annuliert-entschaedigung-trotz-insolvenz_93408
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt natürlich nicht im Falle einer Insolvenz der Airline.
Die zahlen doch nur, wenn Du aus Krankheitsgründen nicht reisen kannst, doch nicht wenn die Airline pleite macht. Oder soll das eine Scherzfrage sein?
Hoh, nicht jede Versicherung zahlt beim eigener Verspätung am Flughafen. Gerade Streiks sind in Deutschland durch die Gewerkschaften besonders geschützt. Auch in so einem Fall wird man durchaus leer ausgehen.
Die Frage ist zu unpräzise gestellt. Welche Versicherung der Hanse Merkur ist denn gebucht? Reiserücktritt ist wohl am Wahrscheinlichsten, greift aber nicht. Eine Airlineinsolvenzversicherung wäre nötig. Oder eine Pauschalreise.
Es geht ja darum, dass der Flug storniert wurde. Ich hatte gedacht, dass dabei die Insolvenz keine Rolle spielt sondern mehr die Tatsache, dass es hierbei um eine generelle Stornierund geht. Ich dachte, dass hierbei dann eine Versicherung zahlt. Die deckt ja die gesamte "Reise" ab (auch z.B. Hin- und Rücktransfer zum Flughafen). Wenn die Bahn streikt und deshalb der Flug nicht angetreten werden kann zahlt die Versicherung ja auch. Aber in diesem Fall scheint das wohl nicht so zu sein.