Agentur für Arbeit , Vorwurf zum Bezug von AGII?
Schönen guten Tag,
folgendes Anliegen. Ich war vom 01.06. - 01.09 arbeitssuchend gemeldet.
Ab den 01.09.2018 wurde ich wieder teil des Proletariats und habe kein Bezug mehr in Anspruch genommen gehabt. Lediglich habe ich die Rückzahlung der, von den zuvor versäumten Mietzahlungen etc. ausgezahlt bekommen. (Während dem 9. Monat 2 versch. Zahlungen.
Nachzahlung von AG2 und / von AG1 die Differenz die Sie zuvor falsch errechnet hatten).
Nun fast ein halbes Jahr später bekomme ich ein Schreiben, ich würde weiterhin ungerechtfertigt Arbeitslosengeld beziehen und müsse tausende von Unterlagen ausfüllen und zig Nachweise über den 9.Monat nachbringen.
Ich bin fassungslos und sehe es ehrlich gesagt überhaupt nicht ein wieder den ganzen formellen Austausch, der über Wochen - Monate geht auf mich zu nehmen.
Ich verlasse Deutschland in 2 Monaten und habe keine Zeit für son Quatsch, möchte sich dort nen Mitarbeiter wieder Gummischlangen verdienen oder was soll das ganze ?
Kann vllt. jemand hier helfen? Wäre überaus dankbar!
LG
5 Antworten
Der Text ist sowas von wirr. Es gibt kein SG1 und SG2, keine Ahnung ob du SGB 1+2 meinst. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos, beim arbeitsuchend bekommt man keine Leistungen, daher kann man auch nichts zurückfordern.
Bringe mal deine Frage auf Vordermann und dann kann man dir auch helfen. Und diesmal ohne Beschimpfungen und Beleidigungen.
Es gibt umgangssprachlich ALG - 1 und ALG - 2, aber kein SG - 1 und SG - 2, dass nur einmal nebenbei.
Du hast dich gehen diese Forderung zu wehren, selbst wenn du zu 100 % wüsstest das du keine Leistungen zu Unrecht bezogen hast, könntest dann nämlich unter Umständen mal Probleme bei der Einreise nach Deutschland bekommen.
Mach das !
Es wäre schon schwer einen Überblick zu bekommen wenn man alle deine Bescheide und Nachweise über deine evtl.Einkommen aus diesem Zeitraum haben würde, es ist also denke ich fast unmöglich deine Frage nur durch deine Erzählungen zu beantworten.
Ja, natürlich.
Ist auch nicht der atomare Grund, weshalb diese Zusammensetzung der Frage überhaupt hier und von mir von statten findet.
Sehe die Dinge objektiv und wollte mir einfach mal, da ich sowas sonst eher vermeide, hier evtl. Erfahrungsberichte bzgl. des Sachverhalts anfragen.
War dennoch vllt. nen bisschen arglistig gestellt. ...zu viele Elektronen.
Aber da ich angehender Physiker und kein Jurist bin, nehme ich deine / Ihre Antwort zum herzen.
Ich wünsche einen schönen Sonntag.
Es steht dir frei, auf die staatliche Unterstützung zu verzichten. Dann brauchst du keine Zeit "für so einen Quatsch" aufzubringen.
So einfach ist es, jeglichem "Quatsch" aus dem Weg zu gehen!
Ich beziehe keine staatlichen Leistungen , sie werfen mir vor , ich würde es.
Darum geht es.
Dann ist es doch einfach, die Angelegenheit aufzuklären. Tust du es nicht, wird irgendwann ein Gerichtsverfahren gegen dich angestrengt, was zu einem vollstreckbaren Titel führen kann. Der ist 30 Jahre gültig und kann von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Ein Schufa-Eintrag ist eine andere Folge deiner Nachlässigkeit. Du schadest dir also nur selbst, wenn du nicht reagierst.
Korrektur * AG1 - AG2 * statt SG . Sry
möchte sich dort nen Mitarbeiter wieder Gummischlangen verdienen oder was soll das ganze ?
Auf solche Schwachsinns"fragen" schenkt man sich am besten jede Antwort.
Was sehe ich denn da ?
Hatte den Abschnitt noch mal mit einem weiteren Kommentar korrigiert - war mein Fehler.
Werde mir, falls die Angelegenheit Montag nicht geklärt ist, einfach einen Anwalt zur Seite holen.
Dass reduziert das ganze wenigstens auf ein Schreiben.