Agentur bezahlt mich nicht und droht, wie sieht es rechtlich aus?

8 Antworten

Du hast rein garnichts mit den Kunden zutun. So weit ich es verstanden habe hast du die beiden aufträge ja ausgeführt. Zieh vor Gericht! Gegen so jemanden kann man schlecht was allein unternehmen. Wenn er einverstanden mit der Rechnung war, das du ihm eine ausstellst und du alles erledigt hast braucht er nicht zu meckern.

Viel Glück!

Ich verstehe zu wenig vom Programmieren. Hier liegt entweder ein einfacher Dienstleistungsvertrag oder ein Werk- Werkliefervertrag vor. Wenn du es 2016 programmiert hast, verjährt es erst 31.12.2019.

Schicke dem noch eine letzte Mahnung. Schreibe nicht Zahlung innerhalb einer Zeitspanne (z.B. 2 Wochen) sondern "Zahlbar bis 16.05.2016" = konkretes Datum. Das machts einfacher bei einer Klage.

Unter Geschäftsleuten sind auch mündliche oder Verträge per Handschlag voll gültig. Sie bedürfen nicht der Schriftform. Obwohl auf Papier fixiert, sind Ansprüche besser beweisbar.

Inkassobüros nehmen nur unbestrittene Forderungen an. Obwohl einen Mahnbescheid können die auch ausfüllen und abschicken. Wenn du geschickt bist, kannst du das auch selber. Nun, wenn die dem widersprechen, bist du am gleichen Punkt wie zuvor.

Bei bestrittenen Forderungen schaltet man üblicherweise einen Rechtsanwalt ein. Dann wird die ganze Sache vor Gericht geklärt. Für eine Vollstreckung benötigt man einen Titel. Den bekommt man dann vom Gericht mit dem Urteil oder wenn der Mahnbescheid durchgeht.

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann man dann vollstrecken. Doch packe mal einem nackten Mann in die Tasche. Es wäre mal gut, wenn du eine Schufa-Auskunft über den Laden in die Finger bekommen könntest.

Versuche ihn zu einer Ratenzahlung zu bringen. Mit der ersten Rate (auch wenn es nur 1 € ist) erkennt er dann alles an.

Ein Titel macht allerdings in jedem Fall Sinn (vor allem hinsichtlich der Verjährungsfristen).

Wenn du geschickt bist, kannst du das auch selber

Geschickt sein? Das hat damit nichts zu tun. Das füllt sich praktisch von selbst aus und dauert auch nicht länger als die Abstimmung mit dem Inkassobüro dauert.

Mit der ersten Rate (auch wenn es nur 1 € ist) erkennt er dann alles an.

Schuldeingeständnisse müssen schriftlich erfolgen.

@Realisti

In der Situation, die der Link vorgibt, gibt es allerdings schon einen Titel, wobei es hier auch schon AG-Urteile gab, die mit Verweis auf den BGH genau diese Vorgehensweise für nicht korrekt gehalten haben.

@Realisti

Wenn jemand auf eine Forderung eine Rate zahlt, ist sie damit angenommen

Nein.

Es gilt grundsätzlich §781 BGB.

Man kann, soweit rechtlich zulässig, jederzeit Einwände gegen die Forderung geltend machen, auch bei bereits ersten gezahlten raten. Man kann sogar das Geld jederzeit wieder zurückfordern.

Das einzige, was eine gezahlte Rate rechtlich gesehen bringt ist der Einfluss auf die Verjährung. Zudem ist bei einer gezahlten Rate das spätere Einbringen von Einwänden ohne Beweise nicht mehr ganz so einfach, da man von konkludenter Anerkennung spricht.

Das soll bedeuten: Wenn ich ein Abo abschließe und dann zwei Jahre bezahle, dann ab dem dritten Jahr bestreite, jemals einen Vertrag geschlossen zu haben, dann wird dir ein Richter angesichts der zwei Jahre Zahlungen einfach nicht mehr glauben.

Das hat aber nichts mit einem Schuldeingeständnis zu tun. Ein Schuldeingeständnis ist ein Dokument, wo ich mit Unterschrift die Schuld anerkenne und damit Einwände wegwische.

Bei deinem Link geht es nicht um ein Eingeständnis der ursprünglichen Schuld, sondern um die Frage, was mit den RVG-Gebühren für eine Ratenzahlungsvereinbarung ist. Das sind zwei völlig separate Baustellen.

Danke erstmal für die Antworten.


Es ist schwierig mit ihm zu reden. Immer wieder vertröstete er mich, zuletzt aber wurde er Pampig (rief mich vorhin um halb 12 Nachts an und meinte ich könne ihm keine solche Email schreiben). Zur Email: Ich hab ihm bis zum 16.05. Zeit gegeben die offenen Forderungen (die zwei ersten Rechnungen) zu bezahlen und mir bis Montag (also gestern) mitzuteilen wie es mit dem jüngsten Auftrag aussieht. Gibt es dazu kein Feedback würde ich auch hier eine Rechnung stellen mit der üblichen Zahlungsfrist (7 Tage). Das wollte er nicht einsehen, meinte ich wäre ein kleines Licht und seine Anwälte würden mich ausseinander nehmen wenn ich z.B. meine schon erstellten Templates sperre. Ich lasse mich davon nicht beeindrucken. Und auch wenn ich Laie bin, ich bin der Meinung das meine erstellten Templates mein geistiges Eigentum ist bis ich die Zahlung erhalte. Zahlt er nicht so lösche bzw. sperre ich diese wieder.

Auch mit den offenen Aufträgen. Seine Aussage "wenn der Kunde Probleme macht ist es nicht mein Risiko". Bin da echt vom Glauben abgefallen (ebenso schon als er meinte die noch nicht gezahlten Templates würden schon ihm gehören), ich beauftrage ja auch keinen Fliesenleger und zahle nur wenn meine Freundin mit den von mir ausgewählten Badfliesen einverstanden ist und er somit fertig bauen kann...

Er sah es nicht ein, meinte nur das ich keine Ahung von allem hätte, er wäre ja der mit drei abgeschlossenen IT Studium und mit 20 Jahren Erfarung etc.

Ein unglaublicher Blender, seine Firma existiert zwar, aber als großes Licht sah ich ihn noch nie.

Naja, zum Anwald geht es definitiv wenn die Mahnungen verstrichen sind (Mit der Zahlung rechne ich sowieso nicht mehr), trotzdem bin ich hier Nervös...

Bin halt Freelancer der zwar die Arbeiten gut durchführt, mit dem rechtlichen aber wenig Ahnung hat...


Geh am besten direkt zu einem Anwalt. Lass diesen einen Brief schicken und seine Kosten auch direkt bei ihm geltend machen. Lass den Anwalt die Sperre androhen. Dann ist er eventuell davon beeindruckt

Und dann kurzen Prozess machen, nicht lange diskutieren oder verhandeln.

Wie mepeisen geschrieben hat, ich würde Geld in einen Rechtsanwalt investieren, auch wenn das immer risikobehaftet ist.

Gibt solche, die meinen Rechnungen von ein Mann Firmen nicht zahlen zu müssen. Sieh zu dass die Rechnungen ordendlich und Fehlerfrei sind und such dir n Anwalt, damit du Mahnungen rausschicken und klagen kannst.

Ok, deine Letzte Zeile hatte ich noch nich gelesen. Aber es gibt hier nicht viele, ca etwas über 3 von 3,2Mio Nutzern, die das beantworten könnten aber dich auch nur zum Anwalt schicken würden.

ok, also Zahlungserinnerung und dann Mahnung.
http://www.freelancer-blog.de/der-kunde-zahlt-nicht/

oder mit ihm 'reden' späteren zahlungstermin oder ratenzahlung vereinbaren... so die 'soft'-Methode..
http://www.selbstaendig-im-netz.de/2012/02/22/allgemein/wenn-der-kunde-nicht-zahlt-welche-moeglichkeiten-haben-sie/

Hier Werbetexter nich bezahlt worden, Anwalt über Urheberrecht, Anwaltkosten etc.. Auf Verstoß gegen das Urheberrecht hinweisen!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kunde-zahlt-Dienstleistung-nicht---f66217.html

'Alternativen des Forderungsmanagements'
http://webkrauts.de/artikel/2010/wenn-der-kunde-nicht-zahlt

Ok, viel Glück.

Solange er nicht bezahlt hat, bist DU Eigentümer! Damit hast du schon mal recht.

Dass du nie wieder Aufträge ausschließlich mündlich vereinbarst, hast du spätestens jetzt hoffentlich gelernt.

Wenn ihr nicht schriftlich vereinbart habt, wie das Endprodukt aussehen soll, kannst du natürlich schlecht nachweisen, dass du deinen Teil erfüllt hast. Aber dazu solltest du wirklich am besten mal einen Juristen kontaktieren.

Solange der Auftraggeber aber keinen konkreten Mangel nachweisbar benennt, existiert auch kein konkreter Mangel. Das ist die zweite Seite dieser Medaille ;-)

@mepeisen

Interessant, ab wann ist der Auftraggeber denn dann im Verzug? Die Aufträge stehen Still, teils seit März.

@airstream2k

Wenn vertraglich die Zahlung nicht auf einen Termin gelegt wurde, dann befindet er sich ab dem Moment in Verzug, ab dem du ihn in Verzug setzt (Mahnung). Ansonsten 30 Tage nach Übergabe (siehe Xipolis Ausführungen)