AGB akzeptieren mit Unterschrift, ohne die AGB gelesen zu haben?
Wenn ich auf einem Antrag oder Vertrag die AGB als gelesen unterschreibe, sie aber nicht gelesen habe, obwohl sie frei zugänglich waren, muss ich dann zahlen bzw. gelten die AGB trotzdem für mich als Verbraucher?
7 Antworten
Du hast mit deiner Unterschrift bestätigt, dass du sie kennst, also akzeptiert, und bist damit auch voll mit ihnen einverstanden und musst akzeptieren, was daraus resultiert...!
Wenn du unterschreibst, erklärst du, dass du mit den AGB's einverstanden bist. Ob du das gelesen hast, ist denen dann egal.
Wenn du bestätigt hast, dass du sie akzeptierst, gelten sie.
Sofern sie nicht von vornherein unwirksam sind.
ja man darf nichs unterschreiben was man nicht gelesen hat
ja sie gelten da sie unterschrieben wurden
Nur dann, wenn du sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konntest, die anderen Voraussetzungen findest du in § 305 Abs. 2 BGB.
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Nicht zumutbar wäre es zum Beispiel, wenn die AGB ganz woanders lägen und du sie erst ein paar Tage später bekommen kannst, oder auch wenn sie ganz klein gedruckt oder unverständlich sind.
Zumutbarer Weise?
Wie versteh ich zumutbarer Weise?